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Schnedermann-Brons-Stiftung: Frist für Förderanträge endet am 30. September

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Vereine, Institutionen und andere gemeinnützige Träger können noch bis zum 30. September 2026 Förderanträge bei der Schnedermann-Brons-Stiftung einreichen. Anträge von Einzelpersonen sind ausgeschlossen. Über die eingereichten Anträge soll noch im laufenden Jahr entschieden werden.

Wen die Stiftung unterstützt

Die Stiftung fördert Menschen, die durch Krieg, Gewalttaten, Arbeitsunfälle oder Naturkatastrophen geschädigt wurden, sowie Menschen mit Teilhabeeinschränkung. Im Fokus stehen Vereine und Institutionen, die sich für diese Personengruppen engagieren und deren Betreuung, Unterstützung und gesellschaftliche Teilhabe fördern. Die Mittel sollen dort eingesetzt werden, wo konkrete Hilfe gebraucht wird – insbesondere für Projekte, die die Lebenssituation der Betroffenen nachhaltig verbessern.

Wer Anträge stellen kann und wie

Antragsberechtigt sind ausschließlich Vereine, Institutionen und andere gemeinnützige Träger. Ein formloser Antrag sollte Angaben zum geplanten Projekt bzw. Förderzweck, zur Zielgruppe, zu den voraussichtlichen Gesamtkosten sowie zur gewünschten Förderhöhe enthalten.

Anträge können bis zum 30.09.2026 per E-Mail an den Fachdienst Finanzen, Abgaben und Stadtkasse gerichtet werden:

Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es unter www.emden.de/schnedermann-brons-stiftung.

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