Am Sonntag, 27. September 2026, finden in Nordhorn die Stichwahlen für das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters sowie für das Amt der Landrätin oder des Landrats statt. Bei den Kommunalwahlen am 13. September hatte in beiden Direktwahlen niemand die erforderliche absolute Mehrheit erreicht. Die Wahllokale sind am Stichwahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet, auch die bisherigen Wahlbenachrichtigungskarten und Wahllokale bleiben unverändert.
Briefwahl frühzeitig beantragen
Wer per Briefwahl abstimmen möchte, muss den Wahlscheinantrag online stellen, spätestens bis zum 23. September. Die Stadt Nordhorn versendet die ersten Unterlagen ab Freitag, 18. September, und empfiehlt, den Antrag angesichts der Postlaufzeiten möglichst früh zu stellen. Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang der ausgefüllten Wahlbriefe: Sie müssen spätestens am 27. September um 18 Uhr bei der Stadt Nordhorn vorliegen, verspätet eingehende Briefe können nicht mehr berücksichtigt werden. Wahlbriefe lassen sich auch direkt in den Briefkasten am Stadthaus II am Büchereiplatz einwerfen.
Ohne Wahlbenachrichtigung wählen
Wahlberechtigte können auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte wählen, die Identität wird dann über Personalausweis oder Reisepass festgestellt. Das zuständige Wahllokal lässt sich über das Straßenverzeichnis zur Kommunalwahl auf der Internetseite der Stadt Nordhorn ermitteln.
Wahlbüro im Stadthaus II ab 21. September
Wer keine Briefwahlunterlagen per Post beantragt hat, kann ab Montag, 21. September, direkt im Wahlbüro im Stadthaus II am Büchereiplatz, Zimmer E.09, wählen. Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr, montags bis mittwochs zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr. Fragen beantwortet das Wahlbüro unter Telefon 05921 878-258 oder 05921 878-268 sowie per E-Mail an [email protected]. Weitere Informationen und den Briefwahlantrag gibt es unter www.nordhorn.de/kommunalwahl2026.

