Die Krankenhausreform bringt viele Kliniken in Niedersachsen nach Darstellung des Verbandes der Privatkliniken Niedersachsen und Bremen (VdPkN) in finanzielle Not. Mindestens 25 Prozent der Krankenhäuser im Land gäben an, nach dem Gesetzesbeschluss Schwierigkeiten zu haben, solvent zu bleiben, sagte der Verbandsvorsitzende Dr. Hans-Heinrich Aldag bei einer Informationsveranstaltung in Hannover. Der VdPkN hat seinen Sitz in Osnabrück. Auf dem Podium sprachen Vertreter des Landes, der Krankenhausgesellschaft, der Ersatzkassen, der Rentenversicherung und der privaten Klinikträger über die Folgen für Akutkrankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen.
Grundlage der Reform ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) von 2024, das der Bundestag im März 2026 mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) nachjustiert hat. Die Krankenhausleistungen werden darin bundesweit in Leistungsgruppen gegliedert, ein Teil der Vergütung soll künftig als Vorhaltefinanzierung fließen. Die Vorgaben gelten für alle Krankenhäuser im Land und damit auch für die Kliniken in Stadt und Landkreis Osnabrück.
Land sieht neuen Krankenhausplan als Fundament
Staatssekretärin Dr. Christine Arbogast vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung nannte den neuen Krankenhausplan des Landes die Grundlage für die Zuweisung der Leistungsgruppen. Im ländlichen Raum solle es Ausnahmen geben können, außerdem sollen Akut- und Rehakliniken enger zusammenarbeiten.
Krankenhausgesellschaft erwartet härtere Jahre ab 2027
Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), rechnet damit, dass sich die Lage der Häuser ab 2027 weiter verschärft. Bei den Leistungsgruppen und der Vorhaltefinanzierung fehle den Kliniken die Planungssicherheit. Wichtig sei der Transformationsfonds, aus dem Niedersachsen bereits Mittel beantragt habe.
Kassen mahnen zur Ausgabenbegrenzung
Hanno Kummer, Leiter der Landesvertretung Niedersachsen des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), plädierte dafür, die Ausgaben zu begrenzen. Angesichts des Fachkräftemangels seien Konzentration und Spezialisierung notwendig. Ausnahmen von den Vorgaben dürfe es nur geben, wenn sie gut begründet seien.
Rentenversicherung setzt auf Reha vor Rente
Kornelia Winnicka von der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover stellte den Grundsatz „Reha vor Rente“ in den Mittelpunkt. Rehabilitation soll danach verhindern, dass Menschen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden.
Privatkliniken wollen Qualität statt Strukturvorgaben
Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK), forderte, Kliniken an ihrer Ergebnisqualität zu messen statt an Strukturen, die ihnen vorgeschrieben werden. Zudem verlangte er einen spürbaren Abbau von Bürokratie. Bei der Finanzierung der Rehabilitation sieht er Klärungsbedarf zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und Deutscher Rentenversicherung. Auf der Tagung war außerdem von einer absehbaren Budgetierung im Reha-Bereich die Rede.
Pflegeausbildung auch in der Reha
VdPkN-Vorsitzender Aldag forderte, die Pflegeausbildung auch in Rehabilitationseinrichtungen zu ermöglichen.

