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Zoll deckt Ausweisbetrug im Kreis Steinfurt auf

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Bei einer Prüfung in zwei Unternehmen im Kreis Steinfurt hat der Zoll sieben Arbeitnehmer entdeckt, die sich mit fremden Ausweispapieren ausgegeben hatten. Gegen alle wurden Strafverfahren eingeleitet, ein Mann sitzt inzwischen in Abschiebehaft.

Kontrolle in zwei Betrieben deckt Betrug auf

Der Zoll hat bei einer zeitgleichen Prüfung in einem Logistik- und einem Lebensmittelunternehmen im Kreis Steinfurt sieben Arbeitnehmer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis aufgespürt. Die Männer versuchten, sich mit fremden Pässen auszuweisen. Den Beamten vor Ort fiel jedoch schnell auf, dass die Personen nicht zu den vorgelegten Dokumenten passten.

„Die Ausweise gehörten zu Menschen, denen sowohl der Aufenthalt als auch eine Erwerbstätigkeit in Deutschland gestattet ist“, erklärt Verena John, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster. „Die angetroffenen Arbeitnehmer hielten sich dagegen illegal im Land auf.“

Ausländeramt, Abschiebehaft und Asylantrag

Der Zoll leitete gegen alle sieben Männer Strafverfahren ein und brachte sie zum zuständigen Ausländeramt. Ein Mann kam direkt in Abschiebehaft, ein weiterer stellte einen Asylantrag. Die übrigen fünf Männer müssen das Land nun schnellstmöglich verlassen.

Im Anschluss durchsuchten die Zollbeamten die Unterkünfte der Männer. Dabei fanden sie nicht nur deren echte Ausweisdokumente, sondern auch eine größere Menge Bargeld. Dieses wurde als Sicherheitsleistung eingezogen – es kann später zur Begleichung einer Geldstrafe aus dem Strafverfahren dienen.

Zoll warnt Arbeitgeber vor Nachlässigkeit

Laut Hauptzollamt Münster handelt es sich nicht um einen Einzelfall. „Leider haben wir in den vergangenen Jahren mehrfach erlebt, dass sich Menschen Ausweisdokumente leihen, um einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen zu können“, so John. Sie appelliert an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, bei der Einstellung genau hinzuschauen und sich im Zweifel an den Zoll zu wenden.

Die Behörde kündigte an, in den kommenden Wochen weitere Ermittlungen in dem Fall durchzuführen.

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