An den Bundes- und Landesstraßen im Zuständigkeitsbereich der Straßenbaubehörde in Aurich werden ab Donnerstag, 1. Oktober 2026, wieder Bäume und Sträucher zurückgeschnitten, einzelne Bäume werden auch gefällt. Die Arbeiten laufen bis zum 28. Februar 2027, also außerhalb der Brut- und Setzzeit. Autofahrer müssen mit kurzen Behinderungen rechnen. Das kündigt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, an.
Freie Sicht auf Straße und Schilder
Ziel ist vor allem die Verkehrssicherheit: Äste und Büsche sollen weder den Blick auf die Fahrbahn noch auf Verkehrsschilder verdecken. Gefällt werden laut Behördenleiter Frank Buchholz nur Bäume, die etwa stark von Pilzen befallen oder nicht mehr standsicher sind und bei Sturm auf die Straße stürzen könnten. Für gefällte Bäume pflanzt die Behörde regelmäßig Ersatz. Vor jeder Fällung wird mit technischen Hilfsmitteln geprüft, ob es Spechthöhlen gibt, in denen zum Beispiel Fledermäuse leben. Ist das der Fall, stimmt sich die Behörde mit der unteren Naturschutzbehörde ab.
Was Anlieger wissen müssen
Stehen Bäume, Hecken oder Sträucher auf einem Privatgrundstück an der Straße, sind die Eigentümer selbst für den Rückschnitt verantwortlich. Über der Fahrbahn muss eine lichte Höhe von mindestens 4,50 Metern frei bleiben, damit auch hohe Fahrzeuge sicher durchkommen. Umgekehrt gilt: Wer Bäume auf Flächen des Landes oder des Bundes ohne Grund stark zurückschneidet und damit ihren Bestand gefährdet, muss mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen.
Fragen beantwortet die Pressestelle der Landesbehörde in Aurich unter Telefon 04941 951-103.

