Ein Supermarkt, ein WG-Zimmer, eine Polizeikontrolle und eine eingetretene Wohnungstür: Vier Vorfälle aus dem Jahr 2024 bringen einen Mann am Montag, 5. Oktober, vor das Schöffengericht des Amtsgerichts Lingen (Ems). Die Verhandlung unter Vorsitz von Richterin Drees beginnt um 10 Uhr in Saal Z 16. Angeklagt ist er unter anderem wegen Einbruchsdiebstahls, gewerbsmäßigen Diebstahls, Bedrohung und Sachbeschädigung sowie wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG).
Voller Einkaufswagen, nichts bezahlt
Am 13. April 2024 soll der Mann in einem Lingener Supermarkt Lebensmittel und Spirituosen in seinen Einkaufswagen gelegt und den Ausgangsbereich passiert haben, ohne zu bezahlen. Nach Auffassung der Anklage wollte er sich auf diese Weise eine dauerhafte Einnahmequelle verschaffen. Weil der Alarm auslöste, blieb die Ware im Geschäft.
Erst Geld verlangt, dann gegen die Tür getreten
Zehn Tage später, am 23. April 2024, soll er seine frühere Freundin in ihrem WG-Zimmer in Lingen aufgesucht und Geld von ihr gefordert haben. Als sie ablehnte, soll er sie beleidigt und ihr Schläge angedroht haben. Rund eine Stunde danach sei er zurückgekommen und habe, weil ihm niemand öffnete, zweimal gegen die Eingangstür getreten. Dabei soll der Schließmechanismus beschädigt worden sein.
Die herbeigerufene Polizei forderte ihn laut Anklage auf, das Grundstück zu verlassen. Weil er dem nicht nachkam, sollen ihn die Beamten bis zum nächsten Morgen in Gewahrsam genommen und ihm anschließend eine Wegweisung erteilt haben. Nach seiner Entlassung soll er dennoch erneut an der Adresse aufgetaucht sein.
Kokain in Osnabrück, Fernseher aus fremder Wohnung
Bei einer Polizeikontrolle in Osnabrück am 18. Juni 2024 sollen Beamte bei ihm 0,3 Gramm Kokain gefunden und sichergestellt haben. Der jüngste Vorwurf betrifft den 30. Dezember 2024: An diesem Tag soll der Mann in Lingen die abgeschlossene Wohnungstür eines anderen Mannes eingetreten und dessen Fernseher mitgenommen haben.
Sechs Zeugen und ein Gutachter geladen
Neben den üblichen Verfahrensbeteiligten hat das Gericht sechs Zeugen und einen Sachverständigen geladen. Die Verhandlung ist öffentlich. Weil Termine kurzfristig aufgehoben oder verschoben werden können, rät das Amtsgericht Zuschauern, vorher bei der Geschäftsstelle des Schöffengerichts nachzufragen, Telefon 0591 8049-314.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.

