Das Amtsgericht Meppen verhandelt in der Woche vom 5. bis 9. Oktober insgesamt 17 Strafsachen. Alle Termine liegen zwischen Montag und Mittwoch, für Donnerstag und Freitag hat das Gericht keine Hauptverhandlungen angekündigt. 14 Fälle landen beim Strafrichter, zwei beim Jugendschöffengericht und einer beim Schöffengericht. Das Gericht weist darauf hin, dass sich Termine kurzfristig ändern können.
Montag, 5. Oktober: Bestechung und Kinderpornografie
Sieben Verfahren stehen am Montag im Saal 2 an, alle vor dem Strafrichter. Den Auftakt macht um 9 Uhr ein Verfahren wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften. Um 10 Uhr geht es um Bestechung. Danach folgen zwei Betrugsfälle (11 und 13.30 Uhr), ein Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz (11.30 Uhr), eines wegen schweren Diebstahls (13 Uhr) und eines wegen eines Verstoßes gegen das Cannabisgesetz (14 Uhr).
Dienstag, 6. Oktober: Angriff auf Vollstreckungsbeamte und verbotene Kennzeichen
Der Dienstag ist mit neun Terminen der dichteste Verhandlungstag. Im Saal 1 verhandelt der Strafrichter ab 9 Uhr einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, um 10 Uhr Fahren ohne Fahrerlaubnis, um 11.30 Uhr den Besitz von Betäubungsmitteln, um 13 Uhr einen Betrug, um 13.30 Uhr einen Diebstahl und um 14 Uhr eine Hehlerei.
Um 14.30 Uhr wird ein Verfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen fortgesetzt, das am 1. Juni begonnen hatte.
Parallel tagt im Saal 2 das Jugendschöffengericht: um 9.15 Uhr wegen vorsätzlicher Körperverletzung, um 11.20 Uhr wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und Bedrohung. Verfahren gegen Angeklagte, die zur Tatzeit Jugendliche waren, sind nach dem Jugendgerichtsgesetz nicht öffentlich.
Mittwoch, 7. Oktober: Betrug vor dem Schöffengericht
Den Abschluss bildet am Mittwoch um 10 Uhr im Saal 2 ein Betrugsverfahren vor dem Schöffengericht. Dort landen Fälle, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren im Raum stehen kann.
Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.

