In Lüdinghausen hat die Polizei einen E-Scooter-Fahrer gestoppt, der mit einem Mitfahrer auf dem Gehweg unterwegs war. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Versicherungsplakette gefälscht war. Den 24-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren.
Kontrolle auf dem Ostwall deckt mehrere Verstöße auf
Am Donnerstagvormittag, den 8. Oktober, gegen 9:40 Uhr, hielten Polizeibeamte auf der Straße Ostwall in Lüdinghausen einen E-Scooter an. Der Grund: Das Gefährt war mit zwei Personen besetzt und fuhr zudem verbotswidrig auf dem Gehweg. Bereits diese beiden Verstöße hätten für eine Anzeige ausgereicht – bei der genaueren Prüfung kam jedoch ein weiteres, deutlich schwerwiegenderes Problem ans Licht.
Gefälschte Plakette sollte Versicherungsschutz vortäuschen
Am Fahrzeug war eine grüne Versicherungsplakette aus dem Jahr 2025 angebracht – allerdings war sie bereits abgelaufen. Den Beamten fiel auf, dass jemand die Plakette offenbar mit schwarzer Farbe übermalt hatte, um den Eindruck einer gültigen Versicherung zu erwecken. Ein Abgleich der Daten bestätigte den Verdacht der Polizisten: Für den E-Scooter bestand tatsächlich kein Versicherungsschutz mehr.
Weiterfahrt untersagt, Strafverfahren eingeleitet
Die Polizei untersagte dem 24-jährigen Fahrer aus Lüdinghausen, der ukrainische Staatsangehörigkeit besitzt, die Weiterfahrt und entfernte die manipulierte Plakette vor Ort. Gegen den Mann leiteten die Beamten ein Strafverfahren ein – sowohl wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz als auch wegen Urkundenfälschung. Letzteres wiegt besonders schwer, da das gezielte Verändern der Plakette als Täuschungsversuch gegenüber Behörden gewertet wird.
Der Fall zeigt, dass auch bei E-Scootern eine gültige Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben ist. Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern macht sich bei einer Manipulation der Plakette zusätzlich strafbar. Die Polizei Coesfeld weist zudem darauf hin, dass E-Scooter grundsätzlich auf der Fahrbahn oder auf Radwegen zu fahren haben – das Befahren von Gehwegen ist nicht erlaubt. Auch die Mitnahme einer zweiten Person ist bei den meisten E-Scooter-Modellen untersagt, da sie technisch nur für eine Person zugelassen sind.

