In Lüdinghausen hat die Polizei eine alkoholisierte Autofahrerin gestoppt, der zuvor bereits die Weiterfahrt untersagt worden war. Die 37-Jährige war den Beamten schon durch einen Streit in einer Gaststätte aufgefallen.
Streit in Gaststätte führt zu Polizeieinsatz
Der Fall begann kurz vor Mitternacht am 11. Oktober 2026: Ein Gastwirt in Lüdinghausen alarmierte die Polizei, weil es zwischen zwei Gästinnen zu Zahlungsschwierigkeiten und Streitigkeiten gekommen war. Eine der beiden Frauen, 37 Jahre alt, zeigte bereits zu diesem Zeitpunkt deutliche Anzeichen von Fahruntüchtigkeit. Die eingesetzten Polizisten untersagten ihr daraufhin ausdrücklich, sich ans Steuer eines Fahrzeugs zu setzen. Wegen der Vorfälle im Zusammenhang mit dem Einsatz in der Gaststätte fertigten die Beamten zudem bereits eine Strafanzeige.
Kontrolle am Kreisverkehr überführt Fahrerin
Trotz des klaren Verbots setzte sich die Frau später erneut hinter das Steuer ihres Autos. Gegen 0.50 Uhr kontrollierten Polizisten sie am Kreisverkehr Disselhook/Valve in Lüdinghausen. Ein Alkoholvortest ergab einen Wert von über einem Promille. Die Beamten brachten die 37-Jährige daraufhin zur Polizeiwache Lüdinghausen, wo ihr eine Blutprobe entnommen wurde.
Erneutes Fahrverbot und Strafverfahren
Die Polizei untersagte der Frau ein weiteres Mal ausdrücklich die Weiterfahrt mit einem Kraftfahrzeug. Gegen sie wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Der Fall zeigt, wie konsequent Polizeibeamte bei Verdacht auf Alkohol am Steuer vorgehen – auch wenn ein Verbot bereits ausgesprochen wurde.

