Am Hauptbahnhof Oldenburg hat die Bundespolizei eine 43-jährige Frau festgenommen, gegen die ein Haftbefehl vorlag. Da sie eine offene Geldstrafe von 12.000 Euro nicht begleichen konnte, wurde sie in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Kontrolle führt zu Festnahme
Bei einer routinemäßigen Personenkontrolle am Hauptbahnhof Oldenburg ist die Bundespolizei auf eine gesuchte Frau gestoßen. Beamte hatten die 43-jährige deutsche Staatsangehörige gegen 19:30 Uhr überprüft. Der Abgleich ihrer Personalien im polizeilichen Fahndungssystem ergab einen Treffer: Gegen sie lag ein Haftbefehl der Justiz vor.
Offene Geldstrafe aus früherer Verurteilung
Hintergrund des Haftbefehls war eine Verurteilung wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie vorsätzlicher Körperverletzung. Aus diesem Verfahren war die Frau noch eine Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro schuldig. Alternativ hätte sie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen antreten müssen.
Da die 43-Jährige den geforderten Betrag vor Ort nicht aufbringen konnte, blieb den Beamten keine andere Wahl: Sie brachten die Frau in eine Justizvollzugsanstalt, wo sie nun die Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss.
Auch Aufenthaltsermittlung lief
Wie die Bundespolizei mitteilte, hatte die Justiz die Frau zusätzlich zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Ihr aktueller Wohnort war demnach unbekannt gewesen. Mit der Festnahme am Oldenburger Bahnhof konnte auch diese Fahndungsmaßnahme beendet werden.

