Vereine, Initiativen, kulturelle Gruppen und Einzelpersonen, die 2027 in Nordhorn ein öffentliches Kulturprojekt planen, können dafür bei der Stadt einen Zuschuss beantragen. Die Anträge müssen bis spätestens Sonntag, 1. November, beim Kulturreferat eingehen.
Welche Projekte Vorrang haben
Besonders berücksichtigt werden Angebote, die die Beziehungen zu den Partnerstädten und zur niederländischen Nachbargemeinde Dinkelland pflegen, die Verständigung mit Menschen ausländischer Herkunft oder zwischen Jung und Alt fördern, Frauenkultur stärken oder sich künstlerisch mit den Überlebensfragen der Gegenwart befassen. Gefördert wird nur, was sich nicht über Eigenmittel, Eintritt, Verkauf oder andere Geldgeber finanzieren lässt.
Was ausgeschlossen ist
Kein Geld gibt es für CD-Produktionen, Buchprojekte mit Ausnahme von Heimatchroniken, rein politische Projekte, Karneval, interne Vereins- und Gruppenfeste, Brauchtumsfeste wie Schützenfest oder Kloatscheeten, Erwachsenenbildung sowie rein kirchliche Veranstaltungen ohne Beteiligung Dritter.
Kein Rechtsanspruch, Entscheidung erst im Frühjahr
Mit ihrem Projekt beginnen dürfen Antragsteller schon, sobald der Antrag eingegangen ist. Ob es tatsächlich Geld gibt, steht aber erst fest, wenn der Rat die Mittel im Haushalt 2027 bereitgestellt hat. Die vorläufigen Bescheide sollen voraussichtlich im Frühjahr 2027 kommen, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Richtlinien und Antragsformulare gibt es bei Rena Meyer im Kulturreferat, Telefon 05921 878-111, und online unter www.nordhorn.de/kulturfoerderung.

