Die Finanzressorts von Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen unterstützen die vom Bund geplante Registrierkassenpflicht und eine Pflicht, Kundinnen und Kunden eine digitale Bezahlmöglichkeit anzubieten. Das erklärten sie bei der 5. Nord-Finanzministerkonferenz am Mittwoch, 28. Oktober 2026, in Bremen. Für Händler, Gastronomen und Dienstleister mit Bargeldgeschäft sind beide Vorhaben relevant. Die Länder erwarten vom Bund Tempo bei der Umsetzung.
Schwelle von 100.000 Euro auf dem Prüfstand
Nach den Plänen des Bundes sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz ab dem 1. Januar 2028 elektronische Kassen nutzen müssen. Die Nord-Finanzministerkonferenz erörterte, ob es bei dieser Grenze bleiben oder ob der Schwellenwert abgesenkt werden soll. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Dr. Silke Schneider sagte, die Grenze sollte überprüft werden, weil auch kleinere Betriebe mit hohen Bargeldumsätzen anfällig für Kassenmanipulationen seien.
Die Länder begründen ihre Unterstützung mit der Bekämpfung von Steuerhinterziehung: Elektronische Kassen erschwerten diese im Gegensatz zu offenen Ladenkassen. Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere (Grüne) sagte zur digitalen Bezahlmöglichkeit: „Ich erwarte vom Bund, dass er die Verpflichtung zum Anbieten einer digitalen Bezahlmöglichkeit rasch umsetzt.“ Digitales Bezahlen erschwere nach seiner Darstellung Manipulationen, sorge für faireren Wettbewerb und verbessere den Service für Kundinnen und Kunden.
Was Wirtschaftsverbände zu den Plänen sagen
Aus der Wirtschaft kommt Kritik am Entwurf des Bundesfinanzministeriums. Die DIHK und fünf weitere Spitzenverbände schrieben in ihrer Stellungnahme vom 13. August 2026, die Schwelle von 100.000 Euro sei zu niedrig angesetzt, weil sie praktisch fast alle Einzelhändler, Handwerksbetriebe und Dienstleister erfasse. Sie fordern, die Pflicht an die Barumsätze zu knüpfen. Die Kosten je Kasse lägen nach Angaben der DIHK bei rund 3.500 Euro, das Ministerium gehe von 575 Euro aus.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) erklärte, er unterstütze das Ziel, Steuerbetrug wirksamer zu bekämpfen, halte die Registrierkassenpflicht aber für zu pauschal. Viele Unternehmen machten hohe Umsätze überwiegend bargeldlos, deshalb solle sich die Regelung an den Barumsätzen orientieren. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) verlangt, die Kassen- und Belegpflicht um ein Jahr auf den 1. Januar 2029 zu verschieben.
Erbschaftsteuer: Nordländer wollen große Betriebsvermögen stärker einbeziehen
Zur Erbschaftsteuer bekräftigten die Nordländer ihre gemeinsame Position. Die Finanzressorts werden in Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein von den Grünen geführt, in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern von der SPD. Ziel sei eine verfassungsfeste, praktikable und mindestens aufkommensstabile Steuer, die zugleich Unternehmen und Arbeitsplätze schütze.
Reformbedarf sehen die Länder bei den Verschonungsregeln für große Betriebsvermögen. Nach ihrer Darstellung können sehr hohe Vermögen derzeit teilweise nahezu steuerfrei übertragen werden. Sie wollen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten einschränken. Eine von Bayern geforderte Regionalisierung der Erbschaftsteuer lehnen sie ab, weil sie aus ihrer Sicht Steuerwettbewerb zwischen den Ländern auslösen und zusätzliche Bürokratie schaffen würde. Über die Regionalisierung und die Erbschaftsteuer insgesamt steht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch aus; auf dieser Grundlage soll eine Reform angegangen werden.
Schuldenbremse und Krypto-Gewinne
Zur Schuldenbremse erwarten die Nordländer eine Weiterentwicklung mit Augenmaß. Der Abschlussbericht der vom Bund eingesetzten Reformkommission steht noch aus. Die Länder sprechen sich dafür aus, in Krisenzeiten auch Notkredite aufnehmen zu können, die über ein Haushaltsjahr hinausgehen.
Bei Kryptowerten wie Bitcoin sind Gewinne bislang nur steuerpflichtig, wenn die Werte innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf verkauft werden. Die Nordländer unterstützen das Vorhaben, Krypto-Gewinne unabhängig von Haltedauer und Art des Kryptowerts mit mindestens 25 Prozent Kapitalertragsteuer zu besteuern.

