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Baumförderung Rhede: Bis zu 1.000 Euro für Baumpflege und Neupflanzung

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Wer in Rhede einen alten Baum auf dem Grundstück erhalten oder einen neuen pflanzen will, kann dafür Geld von der Stadt bekommen. Pro Grundstück und Förderjahr sind bis zu 1.000 Euro möglich. Herbst und Winter sind die Zeit, in der größere Arbeiten an Gehölzen wieder erlaubt sind.

So viel zahlt die Stadt Rhede

Gefördert werden erhaltenswerte Bäume ab 150 Zentimetern Stammumfang. Für ein Baumgutachten übernimmt die Stadt die Hälfte der nachgewiesenen Kosten, wenn der Untersuchungsbedarf bestätigt ist. Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen werden ebenfalls zur Hälfte bezuschusst, höchstens mit 500 Euro je Baum.

Bei Neupflanzungen standortgerechter Bäume trägt die Stadt 70 Prozent der anerkannten Material- und Pflanzkosten, auch hier bis zu 500 Euro je Baum.

Was zwischen Oktober und Februar erlaubt ist

Vom 1. März bis 30. September schützt das Bundesnaturschutzgesetz Hecken, Gebüsche und andere Gehölze. Starke Rückschnitte, das Auf-den-Stock-Setzen und das Entfernen sind in dieser Zeit grundsätzlich verboten, schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt. Außerhalb von Wäldern und gärtnerisch genutzten Flächen dürfen Bäume in diesem Zeitraum grundsätzlich nicht gefällt werden. Seit dem 1. Oktober sind umfangreichere Arbeiten wieder möglich.

Artenschutz gilt das ganze Jahr

Besetzte Nester sowie Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Tiere dürfen auch im Winter nicht beschädigt werden. Vor Arbeiten an alten Bäumen sollte man deshalb auf Höhlen, Spalten, Rindentaschen und Nester achten. Zusätzliche Vorgaben können sich aus einem Bebauungsplan oder einem Schutzgebiet ergeben. Die Stadt rät, das vorher zu prüfen und im Zweifel Fachleute zu fragen.

Antrag und Ansprechpartner

Infos zum Förderprogramm und die Antragsformulare gibt es unter www.rhede.de/foerderprogramme. Fragen zu Baumfestsetzungen in Bebauungsplänen beantwortet die Abteilung Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Rhede, für Natur- und Artenschutz ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken zuständig.

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