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Urteil gefährdet ambulante Pflege: Sozialämter zögern mit Kostenzusagen
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Osnabrück. Ein Leistungsbetrug im Raum Osnabrück führte zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro gegen einen Bürgergeld-Empfänger. Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen nicht gemeldeter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, die ihm ungerechtfertigte Zahlungen einbrachte – ein Fall von Leistungsbetrug Osnabrueck Geldstrafe. Leistungsbetrug aufgedeckt Das Hauptzollamt Osnabrück ermittelte gegen einen Leistungsempfänger, der trotz Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit weiterhin Bürgergeld […]