Reportagen, Interviews und Hintergrundgeschichten aus dem Emsland und der Grafschaft – unser Magazin zeigt, was die Region bewegt.
München. Wer maßgefertigte Möbel bestellt, hat kein Widerrufsrecht. Das Amtsgericht München bestätigte, dass individuell gefertigte Möbelstücke wie Schlafzimmerschränke vom Widerrufsrecht ausgenommen sind, wenn die Anfertigung kundenspezifisch erfolgt ist. Kein Widerrufsrecht Möbel Die maßgefertigte Möbel Widerrufsrecht-Regelung wurde im Fall einer Münchner Kundin geprüft, die über eine Online-Plattform einen individuell gestalteten Schlafzimmerschrank bei einer Schreinerei in Oberbayern […]