Der VfL Bochum 1848 muss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger eine Geldstrafe in Höhe von 13.200 Euro zahlen. Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren.
Hintergrund der Strafe
Die Vorfälle ereigneten sich bei drei Spielen:
⚽ 02.11.2024: Auswärtsspiel bei Eintracht Frankfurt – Pyrotechnik im Gästeblock
⚽ 09.11.2024: Heimspiel gegen Bayer Leverkusen – erneut Pyrotechnik gezündet
⚽ 07.12.2024: Heimspiel gegen Werder Bremen – Wurf von Gegenständen, jedoch ohne Treffer
Geldstrafe und Verwendungsmöglichkeiten
Der DFB verhängte eine Strafe von 13.200 Euro, wovon der VfL Bochum bis zu 4.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen nutzen kann.
Der Verein akzeptierte das Urteil, womit die Entscheidung rechtskräftig ist.
Fazit: Konsequenzen für unsportliches Verhalten
Das Urteil zeigt erneut, dass unsportliches Verhalten von Fans finanzielle Konsequenzen für die Vereine hat. Pyrotechnik und das Werfen von Gegenständen sind wiederkehrende Probleme, die den Clubs nicht nur Strafen, sondern auch Image-Schäden einbringen.
Bleibt zu hoffen, dass der VfL Bochum und seine Fans gemeinsam Wege finden, um künftige Strafen zu vermeiden.