Nordhorn. Bis zum 1. November 2025 können Kulturschaffende, Vereine und Initiativen Anträge auf Zuschüsse im Rahmen der kommunalen Kulturförderung der Stadt Nordhorn für das Jahr 2026 einreichen.
Die Stadt Nordhorn unterstützt auch im kommenden Jahr wieder Projekte, Veranstaltungen und Maßnahmen, die ein vielfältiges, kreatives und öffentlich zugängliches Kulturangebot in Nordhorn bereichern. Voraussetzung ist, dass die geplanten Vorhaben ohne öffentliche Förderung nicht realisierbar wären – also keine vollständige Finanzierung aus Eigenmitteln, Eintrittsgeldern, Drittmitteln oder Verkaufserlösen möglich ist.
Förderfähig sind unter anderem Kulturprojekte mit internationaler Ausrichtung, etwa zur Pflege der Städtepartnerschaften oder der Zusammenarbeit mit der niederländischen Nachbargemeinde Dinkelland. Auch generationenübergreifende Projekte, Vorhaben zur interkulturellen Verständigung, Frauenkultur sowie künstlerische Beiträge zu gesellschaftlich relevanten Themen werden besonders berücksichtigt.
Nicht unterstützt werden hingegen rein politische, kirchliche oder vereinsinterne Veranstaltungen sowie CD-Produktionen, Karnevalsprojekte oder klassische Brauchtumsfeste. Die vollständigen Richtlinien und Antragsformulare sind online unter www.nordhorn.de/kulturfoerderung abrufbar oder telefonisch beim Kulturreferat der Stadt (Rena Meyer, 05921 878-111) erhältlich.
Die Antragstellung ist bis spätestens zum 1. November 2025 möglich. Die Stadt weist darauf hin, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt und kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht. Vorläufige Bewilligungsbescheide werden voraussichtlich bis Mitte Februar 2026 verschickt. Die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen.
Quelle: Stadt Nordhorn, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

