Frankfurt am Main. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat sich deutlich zu den aktuellen Ermittlungen gegen mehrere Polizeibeamte des 1. Polizeireviers Frankfurt geäußert. Die Vorwürfe wiegen schwer: In mehreren Fällen aus den Monaten Februar bis April 2025 geht es um mutmaßliche Körperverletzung im Amt, Verfolgung Unschuldiger und Strafvereitelung.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt und des Hessischen Landeskriminalamts stehen insgesamt 17 Beamtinnen und Beamte unter Verdacht. Ihnen wird vorgeworfen, in mehreren Fällen rechtswidrige Gewalt gegen Festgenommene angewendet und teils unzutreffende Einsatzberichte erstellt zu haben. Eine eigens eingerichtete Sonderarbeitsgruppe beim LKA Hessen soll die Vorwürfe unabhängig und transparent untersuchen. Über dienstrechtliche Maßnahmen entscheidet das Polizeipräsidium Frankfurt.
Der Bundes- und Landesvorsitzende des BDK Hessen, Dirk Peglow, betonte, dass solche Vorfälle – sollten sich die Anschuldigungen bestätigen – nicht nur für die betroffenen Beamten gravierende Konsequenzen haben, sondern auch das Vertrauen in die Polizei als Institution gefährden. Zugleich warnte Peglow vor einer pauschalen Verurteilung:
„Die überwältigende Mehrheit unserer Kolleginnen und Kollegen steht fest auf dem Boden von Recht und Gesetz. Sie leisten hervorragende Arbeit unter schwierigen Bedingungen. Es wäre falsch, aus dem Fehlverhalten Einzelner Rückschlüsse auf die Polizei als Ganzes zu ziehen.“
Der BDK fordert:
- Eine vollständige straf- und disziplinarrechtliche Aufklärung.
- Eine kritische Überprüfung und mögliche Anpassung bestehender Präventions- und Kontrollmaßnahmen.
- Die Stärkung einer offenen Fehlerkultur innerhalb der Polizei.
- Eine differenzierte Betrachtung, um das Ansehen der rechtstreuen Beamtinnen und Beamten zu schützen.
„Vertrauen ist das Fundament polizeilichen Handelns“, so Peglow. „Dieses Vertrauen darf durch einzelne Verfehlungen nicht dauerhaft erschüttert werden. Entscheidend ist, dass das Geschehene vollständig aufgearbeitet wird – und daraus nachhaltig gelernt wird.“
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)

