BDEW zum Nitrat-Urteil: Grundwasserschutz muss Vorrang haben

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Leipzig/Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Bundesregierung muss mehr tun, um das Grundwasser in Deutschland vor Nitratbelastung zu schützen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt das Urteil und sieht nun die Politik in der Pflicht, verbindliche Maßnahmen umzusetzen.

„Das Urteil unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf beim Grundwasserschutz“, erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer für Wasser/Abwasser. Besonders betont das Gericht den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter – dieser müsse konsequent eingehalten werden. Hauptverursacher der Belastung ist nach wie vor die Landwirtschaft.

Weyand fordert nachhaltige und überprüfbare Maßnahmen, insbesondere eine transparente Bilanzierung von Nährstoffeinträgen und -austrägen in den Betrieben. Nur so könne die Nitratbelastung langfristig gesenkt und kostenintensive Trinkwasseraufbereitung vermieden werden. Der Fokus müsse auf präventivem Gewässerschutz liegen – nicht auf technischen Nachrüstlösungen.

Das Urteil hat auch Auswirkungen auf ländliche Regionen wie das Emsland und die Grafschaft Bentheim, wo intensive Landwirtschaft und sensible Grundwassergebiete zusammentreffen. Der BDEW mahnt: Die Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern eine zentrale Voraussetzung für sicheres Trinkwasser.

Weitere Informationen zur Position des BDEW finden Interessierte unter www.bdew.de.

Quelle: BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft

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