Berlin. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert eine klare verfassungsrechtliche Grundlage, um die Cyberabwehr auf Bundesebene wirksam zu gestalten. Hintergrund ist der Vorschlag von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, dem Bundeskriminalamt (BKA) erweiterte Befugnisse im Kampf gegen schwere Cyberangriffe zu übertragen. BDK-Chef Dirk Peglow unterstützt diesen Vorstoß – mahnt jedoch eine Grundgesetzänderung an.
„Die Abwehrfähigkeit Deutschlands gegen schwere Cyberangriffe muss gestärkt werden“, so Peglow. Angesichts international agierender Täter und hoher wirtschaftlicher Schäden brauche es eine zentrale, handlungsfähige Instanz mit exekutiven Eingriffsbefugnissen – wie das BKA. Ohne entsprechende Kompetenznorm im Grundgesetz sei dies jedoch nicht möglich.
Föderale Zuständigkeiten erschweren Einsatz
Nach aktueller Rechtslage liegt die Gefahrenabwehr grundsätzlich bei den Bundesländern. Das BKA darf nur bei politisch motivierter Kriminalität oder Terrorismus präventiv tätig werden. Bei Cyberangriffen ohne politischen Hintergrund sind hingegen die Länder zuständig – was in der Praxis laut Peglow zu Zuständigkeitslücken und verzögerten Reaktionen führe, insbesondere bei Angriffen mit internationalem Ursprung.
Der BDK verweist auf das Vorbild der Grundgesetzänderung von 2006, die dem BKA im Bereich Terrorismusabwehr erweiterte Zuständigkeiten einräumte. Eine ähnliche Ergänzung hält der Verband nun auch im Cyberbereich für notwendig.
Kontrollierte Eingriffsrechte gefordert
Peglow betont zugleich die Notwendigkeit rechtsstaatlicher Kontrolle: „Jede neue Befugnis muss eng umrissen, verhältnismäßig und kontrollierbar bleiben.“ Es brauche eine abgestimmte, föderal verankerte Cyberabwehr mit klarer verfassungsrechtlicher Grundlage – auch im Hinblick auf internationale Kooperationsstrukturen wie Europol und Interpol.
Weitere Informationen und die vollständige Stellungnahme finden sich auf der Website des BDK.
Quelle: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)

