Spritze mit einer feinen Nadel und einem Tropfen Flüssigkeit auf der Spitze, orangefarbene Kappe daneben.

Bundestag beschließt Verbot von Lachgas als Freizeitdroge

Berlin. Der Bundestag hat das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz verschärft, um den Zugang zu Lachgas und K.O.-Tropfen als Rauschmittel einzuschränken. Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi begrüßt die Entscheidung ausdrücklich.

Ziel der Gesetzesänderung ist es, Kinder und Jugendliche besser vor den gesundheitlichen Risiken durch Lachgas und die missbräuchliche Verwendung von K.O.-Tropfen zu schützen. „Dieses Gesetz wird eine entscheidende Lücke schließen“, so Philippi. Lachgas werde immer häufiger als billiges Rauschmittel konsumiert – oft unwissentlich mit ernsten Folgen. Kartuschen seien vielerorts in Automaten oder Kiosken nahe von Schulen erhältlich, meist in jugendgerecht gestalteter Verpackung.

Klare Regeln gegen Missbrauch

Die gesundheitlichen Gefahren von Lachgas reichen laut Philippi von Schwindel bis hin zu neurologischen Schäden. Der neue Gesetzestext zielt dabei ausschließlich auf die missbräuchliche Nutzung ab. Medizinische und industrielle Anwendungen bleiben erlaubt.

Auch für sogenannte K.O.-Tropfen, die teils für Straftaten verwendet werden, setzt das Gesetz neue Hürden. Da die Substanzen schwer nachweisbar sind, forderte Philippi bereits zuvor geeignete Maßnahmen, um den Zugang zu den dafür genutzten chemischen Stoffen zu erschweren.

Niedersachsen war Impulsgeber

Der Beschluss geht auch auf eine Bundesratsinitiative aus Niedersachsen zurück. Bereits im September hatte das Land auf die zunehmende Gefahr durch diese Substanzen hingewiesen. Philippi lobte das nun beschlossene Verbot als wichtigen Schritt, um Kinder und Jugendliche gezielter zu schützen.

Weitere Informationen zur Gesetzesänderung finden sich auf der Seite des Niedersächsischen Sozialministeriums unter ms.niedersachsen.de.

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Threads
X

Weitere Artikel