Berlin. Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November ruft der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Bund, Länder und Kommunen zu einer zügigen und konsequenten Umsetzung des Gewalthilfegesetzes auf. Die Zahlen sind alarmierend: Alle zwei Tage stirbt in Deutschland eine Frau durch häusliche Gewalt.
„Ob Frauen Schutz finden, darf nicht vom Wohnort abhängen“, betont DGB-Vizevorsitzende Elke Hannack. Noch immer fehle es vielerorts an ausreichenden Frauenhausplätzen und Beratungsangeboten. Zudem sei die Finanzierung vielfach unsicher – manche Einrichtungen sind sogar auf Spenden angewiesen.
Recht auf Schutz darf keine Frage des Einkommens sein
Ein zentrales Problem sieht der DGB darin, dass Frauen, die keine Sozialleistungen beziehen, häufig hohe Unterbringungskosten selbst tragen müssen. Der DGB fordert deshalb flächendeckende, finanzierte Hilfsstrukturen – unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Aufenthaltsstatus.
Ab 2032 wird es einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung geben. Der DGB begrüßt diesen Schritt, fordert jedoch bereits jetzt verbindliche Standards und personell gut ausgestattete Hilfesysteme. Auch die Täterarbeit müsse gestärkt werden, um Gewalt langfristig zu verhindern.

