Der europäische CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) steht vor einem entscheidenden Schritt. Mit dem Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2025 beginnt ab dem 1. Januar 2026 die verpflichtende Umsetzungsphase – inklusive des Kaufs von CBAM-Zertifikaten. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) warnt in einem aktuellen Positionspapier vor erheblichen Belastungen für Unternehmen und fordert eine praxisnahe Weiterentwicklung des Instruments.
DIHK-Experte Sebastian Bolay kritisiert, dass der Mechanismus zwar politisch schnell beschlossen wurde, die praktische Komplexität jedoch unterschätzt worden sei. Trotz jüngst beschlossener Erleichterungen – etwa einem neuen Import-Schwellenwert von 50 Tonnen relevanter Rohstoffe – bleibe CBAM ein erheblicher Unsicherheitsfaktor für deutsche Unternehmen. Besonders kleine und mittlere Betriebe profitieren zwar von der neuen Grenze, doch viele zentrale Fragen seien weiterhin offen.
Zu den ungeklärten Punkten zählen mögliche Exportrabatte, die notwendig wären, um die Wettbewerbsfähigkeit außerhalb der EU zu sichern. Auch die Reaktionen von Drittstaaten auf das aus Sicht vieler Beobachter WTO-rechtlich problematische Instrument sind noch unklar. Zudem steht im Raum, auf wie viele nachgelagerte Produkte CBAM künftig ausgeweitet wird – mit potenziellen Folgen für ganze Wertschöpfungsketten.
Besonders kritisch sieht die DIHK die fehlenden Kalkulationsgrundlagen. Viele Unternehmen müssen mit Standardwerten arbeiten, da verlässliche CO₂-Daten entlang der Lieferkette oft nicht rechtzeitig verfügbar sind. Diese Standardwerte fallen häufig ungünstiger aus als reale Emissionswerte, was die Kosten zusätzlich erhöht. Die Unsicherheit verschärft sich durch die rückwirkende Festlegung des CO₂-Preises für das Jahr 2026 sowie durch den noch nicht final ausgearbeiteten Verifizierungsprozess.
Bolay fordert deshalb eine deutlich stärkere Begleitung solcher Maßnahmen durch praxisorientierte Folgenabschätzungen. Behörden und Unternehmen müssten enger zusammenarbeiten, bevor neue Regulierungen dieser Größenordnung in Kraft treten.
Der DIHK appelliert an die EU, die offenen Fragen zügig zu klären, um Belastungen, Wettbewerbsrisiken und Planungsunsicherheiten für die Wirtschaft zu reduzieren.

