Kleine Drohne mit grünen Lichtern, die in der Luft schwebt, vor unscharfem Hintergrund.

Vorsicht beim Drohnen-Kauf: Fast die Hälfte ungeeignet für Kinder

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Drohnen gehören auch dieses Jahr zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken für Kinder. Doch eine aktuelle Analyse zeigt: Viele als „Kinder-Drohnen“ beworbene Modelle sind rechtlich gar nicht für Kinder geeignet. Das Fach- und Verbraucherportal Drohnen-Camp warnt vor irreführenden Produktbezeichnungen.

Die Experten haben 55 verschiedene Produkte von 32 Herstellern analysiert, die bei Amazon unter dem Suchbegriff „Spielzeug Drohne“ angezeigt werden. Die Ergebnisse sind alarmierend: Nur 30 von 55 Produkten sind laut Hersteller überhaupt für Kinder geeignet – das bedeutet, 45 Prozent der Angebote werden als „Kinder-Drohne“ beworben, erfüllen die Kriterien aber nicht.

Noch drastischer ist die Situation beim Outdoor-Einsatz: Nur ein einziges der 55 Produkte darf laut Herstellerangaben überhaupt draußen geflogen werden. 98 Prozent aller Angebote sind für Kinder im Freien nicht zugelassen. 24 Produkte dürfen Kinder lediglich in Innenräumen nutzen.

„Viele Eltern schenken eine vermeintliche Kinder-Drohne und erfahren erst später, dass ihr Kind sie gar nicht allein fliegen darf“, erklärt Francis Markert, Drohnenausbilder und Mitgründer von Drohnen-Camp. Der Begriff „Kinder-Drohne“ sei gesetzlich nicht definiert. Viele Geräte sähen aus wie Spielzeug, seien aber rechtlich vollwertige Drohnen.

Ob eine Drohne als Spielzeug gilt, entscheidet nicht das Design oder der Preis, sondern die Herstellerangaben. Fehlt die deutliche Angabe „für Kinder unter 14 Jahren geeignet“, handelt es sich um eine reguläre Drohne – und die darf erst ab 16 Jahren selbstständig unter freiem Himmel geflogen werden. Für jüngere Kinder ist eine qualifizierte Aufsichtsperson vorgeschrieben.

Echte Spielzeugdrohnen erkennen Eltern an folgenden Merkmalen: sehr geringes Gewicht (oft unter 100 Gramm), vollständiger Propellerschutz, geringe Leistung für sicheres Indoor-Fliegen, CE-Kennzeichnung und meist keine oder nur eine sehr einfache Spielzeugkamera.

Wichtig zu wissen: Bereits einfache Kameras können die Drohne registrierungspflichtig machen. Zusätzlich sind Drohnenflüge unter freiem Himmel versicherungspflichtig, wobei die Privathaftpflicht in der Regel keinen ausreichenden Schutz bietet.

Um Fehlkäufe zu vermeiden, sollten Eltern vor dem Kauf prüfen: Altersfreigabe des Herstellers, ob eine Kamera vorhanden ist, den geplanten Einsatzort, die Versicherungsfrage sowie Gewicht und Geschwindigkeit des Modells. Drohnen-Camp rät, insbesondere No-Name-Angebote mit unscharfen Altersangaben kritisch zu prüfen.

„Eine Drohne ist ein tolles Geschenk, aber nur, wenn sie wirklich zu den Kindern passt“, betont Markert. Mit wenigen einfachen Checks lasse sich feststellen, ob das Wunschmodell bedenkenlos unter dem Weihnachtsbaum liegen kann.

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