Berlin. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben die Empfehlungen des Bundeswahlbeauftragten zur Stärkung der sozialen Selbstverwaltung sowie zur Fortentwicklung des Sozialwahlrechts positiv aufgenommen. In der Mitgliederversammlung ihres Spitzenverbandes, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), wurde am 4. Dezember 2025 ein entsprechender Beschluss gefasst.
Empfehlungen zur Sozialwahl
Die DGUV unterstreicht die Bedeutung der Selbstverwaltung im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Bernhard Wagner, der amtierende Vorsitzende der DGUV-Mitgliederversammlung, betont:
„Die Selbstverwaltung bezieht klar Stellung – für eine gesetzliche Unfallversicherung, die jederzeit stark ist, für die Menschen da ist und ihnen Schutz und Sicherheit bietet.“
Zentrale Anliegen der DGUV sind die Verankerung der sozialen Selbstverwaltung im Grundgesetz, Bildungsmaßnahmen zur Aufklärung über das Sozialversicherungssystem sowie die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit. Auch die Erweiterung der Kompetenzen der Selbstverwaltung steht im Fokus.
Im aktuellen Schlussbericht an das Bundesarbeitsministerium wird empfohlen, den Anteil der Urwahlen in der Sozialversicherung zu erhöhen. Dies geschieht jedoch ohne die Abschaffung der Friedenswahlen zu fordern, was die DGUV ausdrücklich begrüßt.
Gabriele Axmann, die alternierende Vorsitzende der DGUV-Mitgliederversammlung, hebt die Wichtigkeit einer ausgewogenen Vertretung der verschiedenen Branchen und Berufsgruppen in der Selbstverwaltung hervor:
„Entscheidend ist, dass die unterschiedlichen Branchen und Berufsgruppen in der Selbstverwaltung ausgewogen vertreten sind, damit Arbeitsschutz wirksam und praxistauglich für alle Unternehmen gestaltet werden kann.“
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Ein weiterer Aspekt ist der Vorschlag des Bundeswahlbeauftragten, die Selbstverwaltung der Sozialen Sicherung ins Grundgesetz aufzunehmen. Wagner betont, dass die Selbstverwaltung einen entscheidenden Beitrag dazu leistet, dass die Sozialversicherungsträger nah an den Menschen operieren. Axmann ergänzt, dass eine solche Grundgesetzänderung der Selbstverwaltung ermöglichen würde, durch eine Verfassungsbeschwerde gegen Eingriffe in ihre Rechte vorzugehen.
Hintergrund zur Selbstverwaltung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist stark durch das Prinzip der Selbstverwaltung geprägt. In den Gremien, die die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bilden, sind sowohl Arbeitgeber als auch Versicherte paritätisch vertreten. Dadurch wird sichergestellt, dass die unterschiedlichen Interessen in der Selbstverwaltung berücksichtigt werden, was zu einer hohen Akzeptanz der getroffenen Entscheidungen führt.
Die Weiterentwicklung und Stärkung der sozialen Selbstverwaltung sind entscheidend, um den Herausforderungen des Arbeitsschutzes in einer sich wandelnden Arbeitswelt gerecht zu werden. Die DGUV plant weitere Schritte, um diese Ziele zu verfolgen und den Einfluss der Selbstverwaltung zu festigen.
Insgesamt zeigt sich, dass die Empfehlungen zur Stärkung der sozialen Selbstverwaltung mit dem Ziel verfolgt werden, die gesetzlichen Unfallversicherungen zukunftsfähig zu machen und ihre Nähe zu den Versicherten zu gewährleisten.

