Kurzmessbericht Windenergie Senden Ottmarsbocholt liegt jetzt vor

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Senden. Der Kurzmessbericht zur Abnahmemessung des Schallverhaltens der beiden Windenergieanlagen in Ottmarsbocholt liegt vor und zeigt erhöhte Schallemissionspegel im Volllastbetrieb. Da während der Messung am 3. November 2025 nicht alle erforderlichen Windbedingungen vorlagen, konnte die Vermessung noch nicht vollständig abgeschlossen werden.

Im vorliegenden Bericht des technischen Sachverständigen wird bestätigt, dass die Anlagen im Volllastbetrieb höhere Geräuschwerte erreichten als zulässig. In Abstimmung mit dem Kreis Coesfeld reagierte der Betreiber unmittelbar und stellte seit dem 11. November 2025 einen schallreduzierten Nachtbetrieb sicher. Nach Angaben der Kreisverwaltung bleibt diese Einschränkung bestehen, bis alle Messungen abgeschlossen sind und ein endgültiger Nachweis der Schalleigenschaften vorliegt. Eine Rückkehr zum Nachtbetrieb in Volllast für WEA 1 ist nur nach Freigabe des Kreises möglich, sofern der genehmigungskonforme Betrieb nachgewiesen wird.

Weitere Messungen für Windenergie Senden Ottmarsbocholt geplant

Da die meteorologischen Bedingungen im ersten Messzeitraum nicht ausreichten, wird der Sachverständige die noch ausstehenden Messreihen zeitnah nachholen. Erst nach vollständiger Datenerhebung kann beurteilt werden, ob weitere Auflagen notwendig werden oder ob der Betrieb der Windenergieanlagen wie geplant erfolgen kann.

Für Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet der reduzierte Betrieb, dass die nächtlichen Geräuschemissionen vorerst geringer ausfallen. Gleichzeitig bleibt die Spannung bestehen, wie sich die abschließenden Messungen auf den weiteren Betrieb der Anlagen in Senden-Ottmarsbocholt auswirken. Hintergrundinformationen zur regionalen Entwicklung finden sich auch im Bereich Kreis Coesfeld auf regionalupdate.de (regionalupdate.de/kreis-coesfeld). Weitere Informationen zur Verwaltung stellt der Kreis Coesfeld bereit (kreis-coesfeld.de).

Im Alltag der Region bleibt das Thema Windenergie Senden Ottmarsbocholt damit präsent, da die finale Bewertung des Schallverhaltens direkten Einfluss auf Genehmigung, Betrieb und Akzeptanz der Anlagen hat.

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