Sicherheitsbeauftragte in Gefahr

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Berlin. Die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Abschaffung von Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutz sorgen für erhebliche Besorgnis. Laut den Angaben des TÜV-Verbandes könnte dies bedeutende negative Konsequenzen für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) nach sich ziehen.

Gefahr für Arbeitsschutz

Die geplante Regelung sieht vor, die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitenden vollständig abzuschaffen. In Unternehmen mit bis zu 250 Angestellten würde die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten auf lediglich eine Person begrenzt. Diese Maßnahme würde voraussichtlich rund 123.000 ehrenamtlich tätige Sicherheitsbeauftragte in Deutschland betreffen, wobei das BMAS Einsparungen von jährlich etwa 135 Millionen Euro beziffert.

Sicherheitsbeauftragte nehmen eine zentrale Rolle im Arbeitsschutz ein, insbesondere in KMU, die oft nicht über eigene Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte verfügen. Sie fungieren als Schnittstelle zwischen den Beschäftigten und der Unternehmensführung, identifizieren frühzeitig Arbeitsplatzrisiken und unterstützen eine präventive Unternehmenskultur.

Folgen der Streichung

Der TÜV-Verband warnt, dass die Streichung der Sicherheitsbeauftragten die Erfolge im Arbeitsschutz gefährden könnte. „Seit 1970 sind die Zahlen tödlicher Arbeitsunfälle in Deutschland um mehr als 80 Prozent gesunken – ein Erfolg, der ohne die ’stillen Helden‘ des Arbeitsschutzes kaum vorstellbar wäre“, so Claudia Tautorus, Fachbereichsleiterin beim TÜV-Verband. Eine allgemeine Beschränkung auf nur eine Sicherheitsbeauftragte könnte in vielen Unternehmen zu einer Erhöhung der Gesundheitsrisiken führen.

Besonders bedenklich sind die möglichen langfristigen Folgen: Steigende Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten könnten die angenommenen Einsparungen übersteigen. Die Auffassung des TÜV-Verbandes ist eindeutig: Statt die Rolle der Sicherheitsbeauftragten zu schwächen, sollte sie gestärkt werden. Notwendige Bürokratieabbau-Maßnahmen sollten an anderer Stelle – beispielsweise im Genehmigungs- oder Dokumentationsrecht – ansetzen.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Abschließend lässt sich festhalten, dass die Abschaffung von Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutz weitreichende Konsequenzen für die Beschäftigten in KMU haben könnte. Es bleibt zu hoffen, dass eine differenzierte Diskussion über die Rolle dieser Beauftragten im etablierten Sicherheitsnetz der Unternehmen geführt wird. Ein zukunftsorientierter Arbeitsschutz sollte nicht nur als Pflicht, sondern als Investition in die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten betrachtet werden.

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