Bayern. Der Bayerische Landtag hat heute einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der Städte und Gemeinden in Bayern ab Januar 2026 daran hindert, eigene Einweg-Verpackungssteuern einzuführen. Trotz einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die kommunale Verpackungssteuern als zulässig erachtete, verabschiedete die bayerische Regierung diese Regelung, was auf scharfe Kritik der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stößt.
Bayern schränkt Kommunen ein!
Ab dem kommenden Jahr wird es Städten und Gemeinden in Bayern untersagt sein, eigene Verpackungssteuern einzuführen. Dies geht aus dem neu verabschiedeten Gesetzesentwurf des Bayerischen Landtags hervor. Die Entscheidung ist besonders brisant, da das Bundesverfassungsgericht erst im Januar 2025 kommunale Verpackungssteuern als rechtmäßig einstufte. Die bayerische Regierung, unter Leitung von Ministerpräsident Markus Söder, hat jedoch bestimmt, dass für die Einführung solcher Steuern eine Genehmigung des Landes notwendig ist. Diese Regelung gilt nicht nur für Bayern, sondern auch für die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert diesen Beschluss und sieht darin eine Missachtung der kommunalen Selbstbestimmung. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, äußerte sich dazu wie folgt:
„Mit dem heutigen Beschluss entmündigt der Bayerische Landtag auf Vorschlag von Ministerpräsident Söder die Städte und Gemeinden in ihrem Kampf gegen Einweg-Müll. Tübingen und Konstanz belegen eindrucksvoll, wie wirksam kommunale Verpackungssteuern sind: Die Vermüllung des öffentlichen Raums ist zurückgegangen, Angebot und Nutzung von Mehrweg haben stark zugenommen.“
Einer Umfrage der DUH zufolge haben neun Städte in Bayern Interesse an der Einführung einer eigenen Verpackungssteuer. In Bayern fallen jährlich über 900 Millionen Einweg-Getränkebecher und 725 Millionen Einweg-Essensverpackungen an, was die Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen unterstreicht.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Im Rahmen des neuen Gesetzes stellt sich die Frage, welche Schritte Kommunen nun unternehmen können, um gegen diese Regelung vorzugehen. Die DUH erwägt rechtliche Maßnahmen, um den betroffenen Städten ein selbstbestimmtes Handeln zu ermöglichen. Die Verabschiedung des Gesetzes könnte auch Auswirkungen auf die Müllvermeidung und den Umwelt- sowie Klimaschutz in Bayern haben und wirft wichtige Fragen zu den Verantwortlichkeiten der Länder und Kommunen auf.
Angesichts der aktuellen Entwicklungen in der bayerischen Gesetzgebung zu Bayern Einweg-Verpackungssteuern wird die öffentliche Diskussion um umweltpolitische Maßnahmen und die Bedeutung kommunaler Entscheidungsbefugnisse weiter an Fahrt aufnehmen.

