AOK fordert Notfallreform

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Berlin. Mitte November hat das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt. Die AOK fordert in diesem Zusammenhang Bereichsverbesserungen, um eine Umsteuerung der Hilfesuchenden von den Notfallaufnahmen in die ambulante Versorgung zu erreichen. Die Fokus-Keyphrase für die Notfallreform AOK Steuerung spielt eine zentrale Rolle in der Diskussion um die Veränderungen im Gesundheitswesen.

Notfallversorgung dringend reformieren

Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, betont die Dringlichkeit der Notfallreform. Der Referentenentwurf geht ihrer Meinung nach in die richtige Richtung, insbesondere mit den geplanten Akutleitstellen und Integrierten Notfallzentren (INZ). Diese Einrichtungen könnten die Schnittstelle zwischen stationärer und ambulanter Versorgung optimieren und die Patienteneingangssteuerung nachhaltig verbessern.

Dennoch kritisiert Reimann, dass der Entwurf in einigen zentralen Punkten nicht konsequent genug ist. So bleibt beispielsweise unklar, wie eine klare Steuerung der Patientenströme sichergestellt werden kann, ohne dass Krankenhausstandorte, die nicht über INZ verfügen, weiter ambulante Notfallversorgungen anbieten dürfen. Ein elementarer Schritt zur Verbesserung der Notfallversorgung wäre, dass alle Hilfesuchenden in die reguläre vertragsärztliche Versorgung weitervermittelt werden.

Fehlende Steuerungsinstrumente

„Die Reform der Notfallversorgung ist dringend notwendig und überfällig“, sagte Dr. Carola Reimann.

Ein zentrales Problem sieht Reimann in der fehlenden Klarheit über Zugangs- und Steuerungsinstrumente im Referentenentwurf. Ihr zufolge könnten die Notaufnahmen durch diese Defizite möglicherweise weiter überlastet werden. Hinzu kommt, dass zusätzliche Ausgaben, etwa durch neue GKV-Leistungen im Bereich Fahrtkosten, die ohnehin angespannte Finanzlage belasten könnten. Mittelfristig seien zwar Einsparungen denkbar, doch zunächst müsse mit hohen Transformationskosten gerechnet werden.

Die AOK begrüßt jedoch die Klarstellung im Entwurf, dass der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen auch die Akutversorgung umfasst. Eine ausgebaute telemedizinische Versorgung könnte hilfreiche Ansätze bieten, um die Notaufnahmen weiter zu entlasten.

Bedeutung der Ersteinschätzung

Ein weiterer wichtiger Punkt im Reformprozess ist die Einführung einer standardisierten Ersteinschätzung zur Ermittlung des Versorgungsbedarfs. Reimann fordert, dass dieses Instrument in allen Bereichen der Notfallversorgung eingesetzt werden sollte, um eine einheitliche Einschätzung zu gewährleisten. Dies könnte dazu beitragen, die Hilfesuchenden direkt an die geeignete Versorgungsstelle zu leiten.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Für eine erfolgreiche Umsetzung der Notfallreform ist die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen von entscheidender Bedeutung. Dr. Reimann weist darauf hin, dass die Notfallreform nicht den föderalen Interessen geopfert werden darf. Das Ziel müsse eine effiziente Notfallstruktur sein, auf die die Bürgerinnen und Bürger vertrauen können.

Die Notfallreform AOK Steuerung ist somit nicht nur ein gesundheitspolitisches Thema, sondern betrifft alle Bürgerinnen und Bürger unmittelbar. Es bleibt abzuwarten, wie die Anforderungen und Vorschläge aus der AOK-Anhörung im endgültigen Gesetzesentwurf Berücksichtigung finden werden. Weitere Informationen finden Sie in der Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes.

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