Berlin. Die EUDR Verlegerverbände EU konnten einen wichtigen Erfolg verbuchen: Fertige Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften und Bücher bleiben von der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ausgenommen. Diese Ausnahme wurde nun formell vom Europäischen Parlament bestätigt und schafft damit Rechtssicherheit für die Presse- und Buchbranche.
EUDR Entscheidung gefeiert
Die Entscheidung des Europäischen Parlaments zur EUDR ist eine zentrale Klärung für Verlegerverbände und Medienunternehmen in Deutschland und Europa. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Medienverband der freien Presse (MVFP), der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) sowie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßen die Streichung von fertigen Druckerzeugnissen aus dem Anwendungsbereich der Verordnung ausdrücklich. Damit entfällt für die Branche eine erhebliche bürokratische Belastung.
Rechtssicherheit für die Presse- und Buchbranche
Mit der Ausnahmeregelung werden die Verlage vor unverhältnismäßigen administrativen Anforderungen geschützt. Die Verbände betonen, dass diese Entscheidung ein klares Signal für die Pressefreiheit, Medienpluralismus und kulturelle Vielfalt in Europa darstellt. Fertige Druckerzeugnisse gelten demnach nicht als Treiber der Entwaldung und sind daher von der Regulierung ausgenommen.
Erhalt des Schutzniveaus der EUDR
Obwohl fertige Druckprodukte herausgenommen wurden, bleibt die EUDR in ihrer Kernfunktion erhalten. Holz und Papier fallen weiterhin unter die Verordnung, womit das ursprüngliche Schutzniveau beibehalten wird. Die Ausnahme für fertige Druckprodukte steht im Einklang mit dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission und sorgt für eine ausgewogene Regulierung.
„Die heutige Annahme ist ein starkes Signal für Pressefreiheit, Medienpluralismus und kulturelle Vielfalt in Europa“, erklärten die Verbände.
Beispiel: Für weitere Informationen zur EU-Entwaldungsverordnung siehe die offizielle Webseite der Europäischen Kommission.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Die EUDR Verlegerverbände EU haben durch diese Entwicklung eine wichtige Grundlage für die Zukunft der regionalen Presse- und Buchverlage geschaffen. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass die Vielfalt an Printmedien und kulturellen Angeboten erhalten bleibt, ohne zusätzliche bürokratische Hürden. Die Entscheidung vermeidet unnötigen Verwaltungsaufwand und sichert so die wirtschaftliche und demokratische Funktion der Branche. Die Verbände und Verlage werden die Umsetzung der EUDR weiterhin begleiten und stehen für Fragen bereit.
Weiterführende Details zur Pressearbeit und europäischen Gesetzgebungsverfahren finden Sie auf regionalupdate.de sowie bei der Europäischen Kommission unter ec.europa.eu.

