Berlin. Die AOK kritisiert die geplanten Ausnahmeregelungen im Krankenhausreform-Anpassungsgesetz scharf. Die Krankenhausreform Qualitätsvorgaben Kritik richtet sich vor allem gegen Lockerungen, die die Patientensicherheit gefährden könnten.
Qualitätsvorgaben schützen
Kritik der AOK an Ausnahmeregelungen
Der AOK-Bundesverband wendet sich entschieden gegen geplante Ausnahmeregelungen, die bundesweite Qualitätsvorgaben im Krankenhauswesen aufweichen könnten. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende der AOK, betonte bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages, dass solche Ausnahmen die Patientensicherheit aufs Spiel setzen würden. Insbesondere lehnt die AOK Regelungen ab, die in Kooperationen und Verbünden zur Erfüllung von Qualitätskriterien greifen sollen. Diese könnten als Schlupfloch für eine Umgehung der einheitlichen Standards dienen.
Außerdem fordert die AOK differenzierte Erreichbarkeitsvorgaben für verschiedene Leistungsgruppen, die bundeseinheitlich gelten sollen. Diese Vorgaben sollten verbindlich sein und als Orientierungsmaßstab bei der Krankenhausplanung und Zuweisungsentscheidung dienen. Ziel bleibt die konsequente Zentralisierung und Spezialisierung der Krankenhausversorgung.
Forderungen nach Reformanpassungen
Neben der Kritik an den Ausnahmen verweist die AOK auf grundsätzliche Mängel der Reform. So wird eine fallzahlunabhängige und bedarfsorientierte Vorhaltefinanzierung gefordert, die auf Planfallzahlen basiert. Die vom Gesetzgeber geplante Verschiebung der Vorhaltefinanzierung um ein Jahr könnte genutzt werden, um ein wissenschaftliches Bedarfsbemessungsinstrument zu entwickeln, das Planung und Finanzierung besser verknüpft. Das derzeitige System, das auf Ist-Fallzahlen beruht, setze Fehlanreize und gefährde die wirtschaftliche Solidität der Krankenhäuser.
Darüber hinaus kritisiert die AOK die Vorgabe, dass sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen stationäre Leistungen vorhalten müssen. Stattdessen sollte der Schwerpunkt auf ambulante Behandlungen mit Übernachtungsmöglichkeiten liegen, um eine echte Ergänzung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu gewährleisten.
„Das KHAG darf nicht zum Krankenhausreform-Aufweichungsgesetz werden. Wenn bundesweite Qualitätsvorgaben durch weitreichende Ausnahmeregelungen ausgehebelt werden können, geht das auf Kosten der Patientensicherheit“, sagte Dr. Carola Reimann.
- Ablehnung der Ausnahmeregelungen für Qualitätsvorgaben in Kooperationen und Verbünden
- Forderung nach differenzierten, bundeseinheitlichen Erreichbarkeitsvorgaben
- Entwicklung eines wissenschaftlichen Bedarfsbemessungsinstruments für Vorhaltefinanzierung
- Fokus auf ambulante Versorgung bei sektorenübergreifenden Einrichtungen
Beispiel: Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Die Krankenhausreform Qualitätsvorgaben Kritik der AOK hat auch für die regionale Gesundheitsversorgung Relevanz. Für Patientinnen und Patienten bedeutet die Einhaltung verbindlicher Qualitätsstandards erhöhte Sicherheit und Betreuung auf hohem Niveau. Die Forderung nach klaren Erreichbarkeitsvorgaben und einer bedarfsorientierten Finanzierung zielt darauf ab, eine wohnortnahe und leistungsfähige Versorgung zu gewährleisten. Die Verschiebung der Vorhaltefinanzierung bis 2025 eröffnet den politischen Akteuren die Chance, Konzepte wissenschaftlich zu untermauern und Fehlanreize zu vermeiden. Weitere Informationen zur Gesetzeslage und Diskussionen finden Interessierte auf regionalupdate.de oder auf der offiziellen Seite des AOK-Bundesverbandes hier.

