LBA übernimmt Drohnenregelung Bevölkerungsschutz bundesweite Standards gestärkt

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Bonn. Die Zuständigkeit für den Drohnenregelung Bevölkerungsschutz liegt ab sofort beim Luftfahrt-Bundesamt. Das LBA übernimmt damit zentrale Aufgaben, die bisher beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe angesiedelt waren. Ziel ist eine bundesweit einheitliche und praxistaugliche Weiterentwicklung der Empfehlungen für den Drohneneinsatz durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.

Im Mittelpunkt der Übertragung stehen die „Empfehlungen für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz“ (EGRED 2). Diese Handreichung dient als bundesweiter Mindeststandard für Planung, Durchführung und Nachbereitung von Drohneneinsätzen. Auch die Organisation fachlicher Konferenzen, die Rolle als Ansprechpartner für Einsatzorganisationen sowie die Mitarbeit in BOS-Arbeitskreisen gehen nun vollständig auf das LBA über.

Drohnenregelung Bevölkerungsschutz mit neuer Zuständigkeit

LBA-Vizepräsident Thomas Burlage lobt die enge Abstimmung im Vorfeld der Übergabe. „Es gab einen sehr intensiven Austausch zwischen LBA, BBK und den beteiligten Ministerien“, betont er. Die EGRED 2 seien für die BOS „äußerst sinn- und wertvoll“. Das LBA werde die Empfehlungen fachlich weiterentwickeln und die Grundsatzarbeit des BBK fortführen.

BBK-Präsident Ralph Tiesler unterstreicht die Bedeutung der EGRED für die Einsatzkräfte. Drohnen spielten im Bevölkerungsschutz eine immer wichtigere Rolle, besonders bei großen Schadenslagen. „Unser wichtigstes Ziel war es, dass insbesondere die vielen Ehrenamtlichen praxisnahe und rechtssichere Handlungsempfehlungen erhalten“, sagt Tiesler. Mindeststandards zu Recht, Risiken und Ausbildung seien entscheidend, um das Potenzial der Drohnentechnik voll auszuschöpfen. Er zeigte sich überzeugt, dass das LBA diese Aufgabe im Sinne des Bevölkerungsschutzes fortführt.

Die Übergabe ist Teil der Neuausrichtung des BBK im Jahr 2024. Der offizielle Zuständigkeitswechsel erfolgte durch einen Erlass des Bundesministeriums für Verkehr. Publikationen wie EGRED 2 und die neuen BOS-Standardszenarien sind bereits auf der Website des LBA abrufbar.

Drohnen gewinnen seit Jahren an Bedeutung im Bevölkerungsschutz. Sie unterstützen die Lageerkundung, erleichtern die Führungsarbeit und verbessern die Sicherheit von Einsatzkräften und Bevölkerung. Da BOS vom EU-Luftrecht ausgenommen sind, stellen die EGRED sicher, dass wesentliche Sicherheitsziele dennoch berücksichtigt werden und bundesweit einheitliche Standards greifen.

Weitere Informationen zu den Behörden finden Interessierte in der Rubrik Politik. Publikationen und Details zum Drohneneinsatz stehen unter lba.de und bbk.bund.de bereit.

Für den Alltag der BOS bedeutet die neue Drohnenregelung Bevölkerungsschutz vor allem eines, nämlich Verlässlichkeit. Durch klare Zuständigkeiten und weiterentwickelte Standards bleibt der Einsatz moderner Luftsysteme sicher und bundesweit abgestimmt.

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