Bild: Hauptzollamt Osnabrück

Zoll warnt vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland

Anzeige
Digitale Realität

Osnabrück. Der Jahreswechsel bringt in vielen Haushalten traditionell die Nutzung von Feuerwerkskörpern mit sich. Bei dem Thema gefährliches Feuerwerk Zoll warnt das Hauptzollamt Osnabrück vor nicht konformen Produkten, die insbesondere aus dem Ausland nach Deutschland eingeführt werden und die geltenden Sicherheitsstandards nicht erfüllen.

Achtung vor Feuerwerk: Gefährliches Feuerwerk Zoll und seine Sicherheitsaspekte

Kontrolle von Feuerwerkskörpern durch den Zoll

Das Hauptzollamt Osnabrück stellt fest, dass jährlich erhebliche Mengen nicht zugelassener Pyrotechnik sichergestellt werden. Im laufenden Jahr 2024 wurden bisher über sieben Tonnen nicht konformen Feuerwerks beschlagnahmt. Diese Produkte erfüllen häufig nicht die in Deutschland vorgeschriebene CE-Kennzeichnung, die als Prüfsiegel für Sicherheit gilt. Der Import von Feuerwerk ohne diese Zulassung ist gemäß Sprengstoffgesetz verboten und stellt eine strafbare Handlung dar.

„Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben“, sagte Christian Heyer, Pressesprecher beim Hauptzollamt Osnabrück.

Risiken nicht konformen Feuerwerks

Nicht getestete und nicht zugelassene Feuerwerkskörper können unvorhersehbar explodieren oder Fehlfunktionen zeigen. Dies kann zu schweren Verletzungen führen, wie Verbrennungen, Verätzungen sowie dem Verlust von Gliedmaßen oder Sehkraft. Der Zoll betont die Bedeutung einer genauen Kontrolle beim Kauf und rät, nur geprüfte Ware zu verwenden.

  • Nur im Handel erhältliche Feuerwerkskörper mit CE-Zeichen sind erlaubt
  • Einfuhr von Feuerwerk ohne CE-Kennzeichnung ist verboten
  • Gefälschte Zulassungszeichen werden vom Zoll häufig entdeckt
  • Für bestimmte Kategorien ist eine behördliche Erlaubnis notwendig

Zuständige Behörden und Informationsquellen

In Deutschland liegt die Aufsicht über sprengstoffrechtliche Vorschriften bei den Landesbehörden sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Einrichtungen insbesondere bei der Überwachung von Importen. Bürgerinnen und Bürger erhalten ausführliche Informationen zu Regelungen und Kategorien auf der Website des Zolls sowie der BAM.

Beispielsweise sind auf der Seite des Hauptzollamts Osnabrück sowie der offiziellen Seite des Zolls wichtige Hinweise zur sicheren Nutzung von Feuerwerkskörpern zusammengefasst.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Die Warnungen vor gefährlichem Feuerwerk Zoll betreffen auch die Region Osnabrück, da hier der Zoll seine Kontrollen durchführt und Bürger direkt vor Risiken warnt. Für die Bevölkerung bedeutet dies, dass nur offiziell zugelassene Feuerwerkskörper erworben werden sollten, um Unfälle zu vermeiden. Der Zoll ruft zudem zu verstärkter Aufmerksamkeit beim Kauf von Pyrotechnik etwa aus dem Ausland oder aus unbekannten Quellen auf. Weitere Kontrollen und mögliche Strafen für Verstöße werden in den kommenden Wochen zum Jahreswechsel intensiviert.

Für weiterführende Informationen empfiehlt sich ein Blick auf die Seiten des Hauptzollamts Osnabrück sowie die Informationsangebote von regionalupdate.de. Auch auf zoll.de finden Interessierte umfangreiche Hinweise zu erlaubtem Feuerwerk.


Achtung vor Feuerwerk

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Email

Weitere Artikel