ABDA beruft neue Kommission für Arzneimittel-Codex und Rezeptur-Formularium

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Berlin. Die ABDA Kommission Arzneimittel wird zum Januar 2026 neu berufen, um Qualitätsstandards bei der Arzneimittelprüfung und -herstellung sicherzustellen. Unter dem Vorsitz von Dr. Jens-Andreas Münch setzt das Expertengremium die regelmäßigen Aktualisierungen des Deutschen Arzneimittel-Codex (DAC) und des Neuen Rezeptur-Formulariums (NRF) um, die für Apotheken unverzichtbare Arbeitshilfen sind.

ABDA Kommission berufen

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände trägt mit der DAC/NRF-Kommission wesentlich zur Qualitätssicherung in deutschen Apotheken bei. Die ehrenamtliche Kommission aktualisiert zweimal jährlich die Fachinhalte zu Prüfung und Herstellung von Arzneimitteln. Dabei steht die Sicherstellung einheitlicher und geprüfter Standards im Mittelpunkt.

Aufgaben der DAC/NRF-Kommission

Der Deutsche Arzneimittel-Codex (DAC) beschreibt die Prüfverfahren für Arzneistoffe, während das Neue Rezeptur-Formularium (NRF) die Zubereitung von Rezepturarzneimitteln regelt. Die Kommission stellt mit der halbjährlichen Überarbeitung sicher, dass diese Publikationen dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.

Zusammensetzung des Gremiums

Das 15-köpfige Mitgliedergremium setzt sich aus Apothekern und Professoren verschiedenster Fachrichtungen zusammen. Darunter sind Experten aus Städten wie München, Berlin, Hamburg und Mainz vertreten. Zusätzlich werden externe Sachverständige und Gäste eingebunden, die den Austausch mit anderen Fachgebieten ermöglichen.

„Ich danke den Experten für ihr ehrenamtliches Engagement und die kollegiale Zusammenarbeit“, sagte Dr. Jens-Andreas Münch, Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt und Vorsitzender der Kommission.

Folgende Personen wurden für sechs Jahre berufen, darunter bekannte Fachleute wie Prof. Franz Bracher aus München und Apothekerin Cornelia Bruns aus Bremen. Neu in der Kommission sind Oberstapotheker Dr. Florian Plößl und Dr. Nils Keiner.

  • Prof. Dr. Franz Bracher, München
  • Apothekerin Cornelia Bruns, Bremen
  • Prof. Dr. Rolf Daniels, Tübingen
  • Prof. Dr. Gerhard Franz, Regensburg
  • Dr. Matthias Heuermann, Münster
  • Prof. Dr. med. Peter H. Höger, Hamburg
  • Dr. Andreas Hünerbein, Naumburg (Saale)
  • Dr. Nils Keiner, Frankfurt
  • Prof. Dr. Burkhart Kleuser, Berlin
  • Prof. Dr. Matthias Melzig, Berlin
  • Dr. Florian Plößl, München
  • Dr. Ulrich Reichert, Darmstadt
  • Dr. Rene Roth-Ehrang, Andernach
  • Prof. Dr. Gerhard Scriba, Jena
  • Prof. Dr. med. Petra Staubach-Renz, Mainz
  • Apotheker Gerhard Zück, Knittlingen

Die DAC/NRF-Redaktion arbeitet in den Laboratorien in Eschborn an der fachlichen Umsetzung. Über die Berufungen, Aufgaben und Mitglieder informiert die ABDA auf ihrer Webseite www.abda.de.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Die Neuberufung der ABDA Kommission Arzneimittel ist auch für Apotheken und Gesundheitseinrichtungen in der Region relevant. Die Arbeit der Kommission bestimmt die Prüf- und Herstellungsstandards von Arzneimitteln, die in Apotheken vor Ort angewandt werden. Durch die regelmäßige Aktualisierung des DAC/NRF werden gewährleistet, dass Patienten sichere und qualitativ hochwertige Medikamente erhalten. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies ein hohes Maß an Arzneimittelsicherheit und Vertrauen in die Pharmazie. Apotheken können sich auf aktuelle und geprüfte Vorgaben stützen, die künftig für mindestens sechs Jahre verbindlich gelten. Weitere Informationen zu regionalen Gesundheitsthemen finden Sie auf regionalupdate.de sowie auf der offiziellen Seite der ABDA.


H2:
ABDA Kommission berufen

Überleitungssatz:
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Abschluss:
Die Neuaufstellung der ABDA Kommission Arzneimittel ab Januar 2026 sichert die kontinuierliche Qualität der Arzneimittelprüfung und -herstellung in Deutschland. Für Apotheken in der Region sind die aktuellen Standards des DAC und NRF von zentraler Bedeutung, da sie die Basis für sichere und wirksame Medikamente bilden. Durch die Berufung erfahrener Experten für die nächsten sechs Jahre wird der Qualitätsanspruch langfristig gewährleistet. Bürgerinnen und Bürger profitieren von einer verbesserten Arzneimittelsicherheit. Für weiterführende Informationen bietet die ABDA umfassende Materialien, die auch lokal relevant sind.

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