DUH erzwingt Ende der CO2-kompensierten Gaswerbung in Fürstenfeldbruck

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Fürstenfeldbruck. Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck dürfen ihren Erdgastarif nicht mehr als klimaneutral bewerben. Dies entschied ein Vergleich vor dem Landgericht München II, den die Deutsche Umwelthilfe (DUH) durchsetzte. Die klimaklage deutsche umwelthilfe macht damit deutlich, dass die bisherige CO2-Kompensation durch Wasserkraft- und Waldschutzprojekte nicht ausreicht.

Erfolg für Klimaschutz: Klare Grenzen bei CO2-Kompensation

Die DUH hatte der Stadtwerke Fürstenfeldbruck vorgeworfen, in ihrer Werbung für einen Erdgastarif irreführend den Eindruck klimaneutraler Energie zu erwecken. Der Gasversorger argumentierte, CO2-Emissionen über Projekte im Bereich Wasserkraft und Waldschutz im Ausland auszugleichen. Das Landgericht München II wies diese Praxis zurück: Die Wasserkraftwerke seien auch ohne Unterstützung der Stadtwerke errichtet worden und dürften deshalb nicht als Kompensationsmaßnahme zählen. Zudem könnten die Waldschutzprojekte die dauerhafte CO2-Kompensation nicht gewährleisten.

Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisierte die Praxis des sogenannten Ablasshandels mit CO2-Zertifikaten als falsches Signal.

„Fossiles Erdgas ist und bleibt klimaschädlich. Der vermeintliche CO2-Ausgleich suggeriert die Klimaneutralität des Erdgases, dabei funktioniert er nicht. Der Ablasshandel mit CO2-Zertifikaten muss aufhören, denn er erweckt fälschlicherweise den Eindruck, dass Unternehmen sich von ihrer Verantwortung im Kampf gegen die Klimakrise mit Zertifikaten freikaufen können“, sagte Resch.

Die DUH geht mit der klimaklage deutsche umwelthilfe konsequent gegen Greenwashing vor, um Verbrauchern echte Transparenz zu bieten.

Beispielprojekte für CO2-Kompensationen werden kritisch geprüft und müssen zuverlässig, dauerhaft sein, um als Ausgleich anerkannt zu werden.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Im regionalen Kontext bedeutet das Urteil, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in Fürstenfeldbruck künftig bei der Wahl ihres Gastarifs besser vor irreführenden Umweltversprechen geschützt sind. Die Entscheidung zu der klimaklage deutsche umwelthilfe trägt dazu bei, echte Klimaschutzmaßnahmen in der Energieversorgung stärker in den Fokus zu rücken. Die Stadtwerke müssen ihre Marketingstrategien anpassen und können nicht mehr mit einer vermeintlichen Klimaneutralität werben. Für verlässliche Informationen über nachhaltige Energieangebote sind neben regionalen Anbietern auch offizielle Stellen wie das Umweltbundesamt empfehlenswert. Weitere Artikel zur Energiewende und zum Klimaschutz finden Sie auf regionalupdate.de.

Mehr Informationen zu CO2-Kompensation und nachhaltigem Energieverbrauch stellt das Umweltbundesamt bereit: Klimaschutz durch CO2-Kompensation

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