Niedersachsen. Der Assistenzleistungsfonds Menschen Behinderungen wird in Niedersachsen ab dem 1. Januar 2026 für weitere sechs Jahre fortgesetzt. Das Land hat den Fonds neu aufgestellt und den Personenkreis erweitert, um das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderungen gezielt zu unterstützen.
Engagement für alle: Assistenzleistungsfonds Menschen Behinderungen
Seit 2019 ermöglicht der Assistenzleistungsfonds Menschen mit Behinderungen die Übernahme von Ehrenämtern in leitender Funktion, in Vereinen, Parteien oder kommunalen Gremien. Neu ist, dass künftig auch kommunale Behindertenbeauftragte und Mitglieder aller kommunalen Behindertenbeiräte Leistungen aus dem Fonds beziehen können. Damit sollen mehr Menschen mit Behinderungen aktiv Verantwortung übernehmen und ihre Perspektiven im gesellschaftlichen Diskurs einbringen.
Erweiterter Personenkreis
Die Anspruchsberechtigten werden im neuen Förderzeitraum nun ausgeweitet. So erhalten Schwerbehinderte mit den Merkzeichen B, Bl oder H eine pauschale Geldleistung von jährlich 1.000 Euro. Personen mit den Merkzeichen Gl oder TBl sowie Betroffene mit mindestens 70 Grad Behinderung wegen Hörstörungen, die auf Kommunikationshilfen angewiesen sind, können bis zu 2.000 Euro jährlich beantragen. Die Mittel für 2026 sind mit 400.000 Euro veranschlagt.
Ziel des Fonds
Der Fonds ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen, die die finanziellen Hürden für ehrenamtliches Engagement bei Menschen mit Behinderungen abbaut. Sozialminister Dr. Andreas Philippi betont den gesellschaftlichen Mehrwert:
„Ehrenamtliches Engagement ist ein Mehrwert für die ganze Gesellschaft und darf insbesondere für Menschen mit Behinderungen nicht vom Geldbeutel abhängen.“
Der Fonds trägt zur inklusiven Teilhabe bei und fördert die Mitwirkung in der Zivilgesellschaft.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Die Verlängerung und Neuausrichtung des Assistenzleistungsfonds Menschen Behinderungen ist für Niedersachsen und insbesondere die lokale Gemeinschaft von großer Relevanz. Durch die finanzielle Unterstützung können sich mehr Menschen mit Behinderungen in verantwortlichen Positionen engagieren und gesellschaftliche Teilhabe aktiv gestalten. Kommunen sollten die erweiterten Fördermöglichkeiten bekannt machen, um die Beteiligung zu erhöhen. Die Förderung wird ab 2026 gelten und mit 400.000 Euro jährlich ausgestattet sein. Weitere Informationen zum Assistenzleistungsfonds sind auf den Seiten des Sozialministeriums Niedersachsen zu finden. Zudem bietet das Magazin regionalupdate.de weiterführende Beiträge zur regionalen Inklusionsförderung.

