Gesundheitsminister Philippi warnt vor nicht zugelassenem Feuerwerk zum Jahreswechsel

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Niedersachsen. Am Montag beginnt der öffentliche Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, dem sogenannten Silvesterfeuerwerk. Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi warnt vor dem Gebrauch von nicht zugelassenem Feuerwerk und gibt wichtige Sicherheitshinweise für den Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Sicher ins Neue Jahr: Vorsicht bei nicht zugelassenem Feuerwerk

Das Silvesterfeuerwerk besteht aus verschiedenen Feuerwerkskategorien. Die Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1, wie Wunderkerzen oder Knallerbsen, sind allgemein zugänglich. Feuerwerkskörper der Kategorie F2, beispielsweise Böller und Raketen, dürfen ausschließlich an volljährige Personen verkauft werden und sind für den Gebrauch im Freien bestimmt. Die Kategorien F3 und F4 sind ausschließlich dem professionellen Gebrauch vorbehalten und werden nicht öffentlich verkauft.

Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi betont, dass nur Feuerwerk verwendet werden darf, das über eine Registriernummer und das CE-Zeichen mit der Kennnummer der Prüfstelle verfügt.

„Mit nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern kann man nicht nur sich selbst, sondern auch andere gefährden. Außerdem drohen bei Kontrollen erhebliche Strafen“, sagte Philippi.

Er weist zudem auf bestehende Verbote des Abbrennens von Feuerwerk in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie Kirchen in der Silvesternacht hin.

Wichtige Sicherheitstipps für den Silvesterabend

Damit die Silvesternacht sicher verläuft, rät das niedersächsische Gesundheitsministerium zu folgendem Verhalten:

  • Feuerwerkskörper ausschließlich im Freien zünden, niemals offen liegen lassen.
  • Feuerwerkskörper mit ausgestrecktem Arm anzünden und danach schnell entfernen.
  • Sicherheitsabstände zu Personen, Tieren und brandgefährdeten Gebäuden einhalten; bei Raketen kann dieser bis zu 200 Meter betragen.
  • Raketen stabil in Flaschen aufstellen und so ausrichten, dass sie nicht auf Gebäude niedergehen können.
  • Feuerwerk nicht von Balkonen oder aus Fenstern zünden und niemals auf Personen oder Tiere zielen.
  • „Blindgänger“ nicht ein zweites Mal entzünden.
  • Feuerwerk nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen oder alkoholisierten Personen geben.
  • Im Notfall die Feuerwehr oder den Rettungsdienst unter der Nummer 112 verständigen.

Weitere Informationen zu den Vorschriften und zum sicheren Umgang mit Feuerwerk gibt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Wie Bürger sicher und verantwortungsbewusst Feuerwerk nutzen können

In Niedersachsen gilt der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 nur an Erwachsene und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Die Warnungen vor nicht zugelassenem Feuerwerk sind Bestandteil der Bemühungen, Brände und Verletzungen an Silvester zu vermeiden. Bürgerinnen und Bürger sollten die Hinweise zur sicheren Anwendung sorgfältig beachten, um problemlos und ohne Gefahr ins neue Jahr zu gelangen.

Die klare Kennzeichnung und Zulassung des Feuerwerks sind dabei entscheidend. Die Landesregierung plant weiterhin regelmäßige Kontrollen und Sensibilisierungskampagnen in der Silvesternacht. Informationen zum Umgang und den rechtlichen Rahmenbedingungen sind auf regionalupdate.de abrufbar, um Verbraucher bestmöglich zu informieren und Unfälle zu verhindern.

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