Technische Probleme im BZSt verursachen fehlerhafte Januar-Gehaltsabrechnungen

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Störung im Steueramt

Niedersachsen. Anfang Dezember kam es im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu einer technischen Störung ELStAM. Dadurch wurden bei der Gehaltsabrechnung für Januar 2026 teilweise falsche Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung berücksichtigt.

Störung im Steueramt führt zu fehlerhaften Gehaltsabrechnungen

Die technische Störung ELStAM im BZSt hatte Auswirkungen auf die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerabzugsmerkmale. In Niedersachsen war insbesondere das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) betroffen. Einige Dienststellen im öffentlichen Dienst konnten wegen der fehlerhaften Daten bei Vorschusszahlungen die korrekten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht einbeziehen.

Damit wurden die Lohnsteuerwerte für den Januar 2026 auf einer fehlerhaften Grundlage berechnet. Dies führte in manchen Fällen dazu, dass das Nettogehalt niedriger ausfiel als eigentlich vorgesehen. Betroffene Beschäftigte können daher vorübergehend mit Abzügen rechnen.

Weitere Auswirkungen der Störung

Neben den privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen betraf die Störung auch andere Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklassen und Freibeträge. In einigen Fällen wurde außerdem die Übermittlung der Versicherungsbeiträge komplett unterbrochen. Die Ursache lag im elektronischen Abruf der Daten, die ab dem 1. Januar 2026 neu geregelt sind.

Ab diesem Datum ersetzen elektronische Übermittlungen der Versicherungsbeiträge die bisherige Mindestvorsorgepauschale. Versicherungsunternehmen senden die korrekten Beiträge an das BZSt und von dort an die Arbeitgeber, die diese für die Lohnabrechnung heranziehen.

„Bitte sehen Sie daher von Nachfragen und der Übersendung von Schreiben oder Bescheinigungen an das NLBV oder Ihr Finanzamt ab“, heißt es aus dem Landesamt. „Die Kolleginnen und Kollegen dort haben keinen Einfluss auf die Behebung des Problems.“

Die technische Störung ELStAM wird vom Bundeszentralamt für Steuern behoben. Sobald die korrekten Lohnsteuerabzugsmerkmale vorliegen, erfolgt eine rückwirkende Korrektur der Abrechnungen. Die zu viel gezahlte Lohnsteuer wird in den folgenden Gehaltsabrechnungen erstattet. Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen müssen daher keine eigenen Schritte unternehmen.

Weitere Informationen zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen finden sich beim Bundeszentralamt für Steuern und auf regionalupdate.de. Die Umstellung auf den elektronischen Abruf der Versicherungsdaten ist Teil der Modernisierung der Lohnsteuerprozesse ab 2026.

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