Melle. Der Landkreis Osnabrück kontrolliert die rund 570 Kleinkläranlagen in Melle-Mitte. Die Informationsveranstaltung zur Überprüfung der Kleinklaeranlagen Melle Mitte findet am 5. Februar im Forum Melle statt und richtet sich an die Betreiber der Anlagen.
Wichtige Infoveranstaltung Melle: Kontrolle der Kleinklaeranlagen Melle Mitte und Verfahrensdetails
Die Kontrolle der Kleinklaeranlagen in Melle-Mitte ist Teil einer schrittweisen Überprüfung aller rund 2.800 Anlagen in der Stadt Melle durch den Landkreis Osnabrück. Betreiber von Kleinkläranlagen müssen dabei gesetzliche Vorgaben einhalten, um Umweltbelastungen zu vermeiden. Besonders relevant ist, dass gemauerte Mehrkammer-Gruben zur Vorreinigung nicht mehr den technischen Anforderungen der aktuellen Abwasserverordnung entsprechen. Ebenso sind Anlagen mit Untergrundverrieselung, Filtergräben oder Abwasserteichen in der biologischen Nachreinigungsstufe unzulässig.
Die Kontrollen erfolgen durch Aktenprüfung und gegebenenfalls durch Vor-Ort-Inspektionen. Eigentümer werden informiert, wenn ihre Anlagen nicht mehr den Normen entsprechen und zur Sanierung beziehungsweise Erneuerung aufgefordert. Bestandsschutz gilt für 15 Jahre ab Fertigstellung, sofern die wasserrechtlichen Erlaubnisse vorliegen.
Gesetzliche Vorgaben für Kleinkläranlagen in Melle-Mitte
Besitzer von Kleinkläranlagen, die Abwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser ableiten, benötigen eine behördliche Erlaubnis. Grenzwerte für die organische Belastung des Abwassers dürfen nicht überschritten werden, um Umweltschäden zu vermeiden. Die wasserrechtliche Erlaubnis wird auf Antrag über die Stadt Melle bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Osnabrück erteilt. Alternativ besteht für bestimmte Anlagen die Möglichkeit eines vereinfachten Anzeigeverfahrens, sofern die bauaufsichtlichen Zulassungen und das Satzungsrecht der Stadt Melle dies erlauben.
Ablauf der Informationsveranstaltung am 5. Februar
Die Informationsveranstaltung am 5. Februar um 18 Uhr im Forum Melle, Mühlenstraße 39a, richtet sich an Grundstückseigentümer aus Melle-Mitte mit Kleinkläranlagen. Dabei wird der Ablauf der behördlichen Kontrollen vorgestellt. Eine individuelle Beratung zu technischen Details der Anlagen ist in diesem Rahmen nicht vorgesehen.
„Die Veranstaltung gibt den Betreibern einen Überblick über das Vorgehen bei den Kontrollen“, erklärte eine Sprecherin des Landkreises Osnabrück.
Abschluss: Bedeutung der Kontrollen für die Betreiber von Kleinklaeranlagen Melle Mitte
Die Kontrolle der Kleinklaeranlagen Melle Mitte ist Teil der Verpflichtung, Umweltschutz und Gewässerschutz im Landkreis Osnabrück sicherzustellen. Grundstückseigentümer sollten die behördlichen Schreiben ernst nehmen und gegebenenfalls ihre Anlagen durch Fachbetriebe sanieren lassen. Die Stadt Melle informiert zudem über Möglichkeiten, an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen zu werden, was eine Erneuerung der Kleinkläranlage überflüssig macht.
Nähere Informationen erhalten Betreiber bei den Ansprechpartnerinnen des Landkreises Osnabrück, Britta Marting und Marion Krusche, sowie bei Marina Huning von der Stadt Melle. Die Informationsveranstaltung am 5. Februar bietet eine wichtige Gelegenheit zur Klärung der kommenden Schritte.
Weitere Details zur Abwasserbeseitigung in der Region sind auf regionalupdate.de verfügbar. Offizielle Informationen zur Kleinkläranlage und dem Abwasserrecht finden sich bei der Niedersächsischen Landesregierung.

