vfdb: Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung korrekturbedürftig

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Münster. Das reform notfallversorgung gesetz sorgt für unterschiedliche Reaktionen. Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) bewertet den Referentenentwurf als wichtigen Schritt, meldet jedoch grundlegende Kritikpunkte an.

Notfallversorgung reformieren jetzt

Der vorliegende Referentenentwurf zielt darauf ab, die Strukturen der Notfallversorgung in Deutschland umfassend zu modernisieren. Dabei sollen unter anderem die Rettungsdienste (Notrufnummer 112) und der ärztliche Bereitschaftsdienst (116117) digital vernetzt werden, um eine bessere Patientensteuerung und eine höhere Versorgungsqualität zu gewährleisten. Die Vernetzung der unterschiedlichen Akteure soll laut Entwurf eine effizientere und schnellere Notfallbehandlung ermöglichen.

Rolle eines neuen Gremiums in der Qualitätssicherung

Die vfdb äußert deutliche Bedenken hinsichtlich der Einrichtung eines neuen, noch unbenannten Gremiums, das künftig eine zentrale Rolle bei der Qualitätssicherung übernehmen und „Rahmenempfehlungen“ erarbeiten soll. Die Verwendung des Begriffs „Rahmenempfehlung“ hält die Vereinigung für irreführend. Kritisch wird auch angemerkt, dass dieses Gremium nicht mit verbindlichen Vorgaben die Notfallrettung bundesweit regeln darf, da diese Aufgabe weiterhin in der Verantwortung der Bundesländer liegen müsse. Die Landeskompetenz bei der Organisation der Notfallversorgung werde dadurch gefährdet.

Beteiligung der Leistungserbringer

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Mitwirkung der Leistungserbringer der medizinischen Notfallversorgung, wie beispielsweise Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Im geplanten Gremium sollen laut Entwurf ausschließlich Experten der Kostenträger und der Länder paritätisch vertreten sein, während die Leistungserbringer kein Stimmrecht erhalten. Die vfdb hält dies für problematisch, da die Notfallversorgung im Dreiklang aus Kommunen, Leistungserbringern und Kostenträgern abgebildet werden müsse. Nur so lasse sich die Praxisorientierung der Rettungsdienste angemessen berücksichtigen.

„Die Regelung der Notfallrettung muss auch künftig ausschließlich in der Hand der Länder liegen und darf nicht durch Vorgaben des Bundes festgelegt werden“, sagte ein Sprecher der vfdb.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Ausblick auf die zukünftige Notfallversorgung in der Region

Die Diskussion um das reform notfallversorgung gesetz ist auch für Bürgerinnen und Bürger in Münster und Umgebung von Relevanz. Die geplanten digitalen Vernetzungen könnten künftig zu schnelleren Notfallreaktionen führen. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgebungsprozess mit den vorgebrachten Kritikpunkten umgehen wird. Die vfdb hat dem Bundesgesundheitsministerium ihre Stellungnahme zukommen lassen und fordert, dass die Mitwirkung aller relevanten Akteure gesichert bleibt und die Hoheit der Länder bei der Organisation der Notfallrettung respektiert wird. Weitere Beratungen und mögliche Anpassungen des Entwurfs sind in den nächsten Monaten zu erwarten.

Für ausführliche Informationen zur Notfallversorgung und aktuelle Entwicklungen empfehlen wir die Seite des Bundesgesundheitsministeriums sowie weiterführende Beiträge auf regionalupdate.de.

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