Ausschreibungsergebnis Wind an Land im November 2025 veröffentlicht

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Berlin. Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der Windenergie Ausschreibung 2025 veröffentlicht. Bei dem Gebotstermin am 1. November 2025 wurden 415 Gebote mit einer Kapazität von 3.456 Megawatt (MW) bezuschlagt, wobei die Ausschreibung erneut überzeichnet war.

Wettbewerb senkt Förderkosten

Die jüngste EEG-Ausschreibung für Wind an Land zeigt erneut einen starken Wettbewerb bei den Geboten. Insgesamt wurden 906 Gebote mit einer Kapazität von 8.155 MW eingereicht, knapp das Doppelte des Ausschreibungsvolumens von 3.450 MW. Dies ist bereits die sechste Ausschreibung in Folge mit einer deutlichen Überzeichnung.

Sinkende Zuschlagswerte

Der mengengewichtete Zuschlagswert sank gegenüber der letzten Ausschreibung im August 2025 um 0,51 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf nun 6,06 ct/kWh. Dies liegt 1,29 ct/kWh unterhalb des festgelegten Höchstwertes von 7,35 ct/kWh für das Jahr 2025. Die Bundesnetzagentur sieht diese Entwicklung als Ausdruck eines leistungsfähigen und investitionsfreudigen Industriezweigs im Bereich Windenergie an Land.

Ausbauziele und Rahmenbedingungen

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, betont die Wichtigkeit eines hohen Ausbautempos sowie verlässlicher Rahmenbedingungen für das Erreichen der Ausbauziele bis 2030. Der jährliche Zubau soll im Mittel etwa neun Gigawatt betragen. Bereits genehmigte und bezuschlagte Projekte zeigen, dass dieses Tempo grundsätzlich möglich ist, sofern der Investitionsrahmen stabil bleibt.

„Die Ergebnisse zeigen: Der starke Wettbewerb innerhalb der Ausschreibungen funktioniert und führt zu sinkenden Förderkosten. Das ist eine sehr positive Entwicklung. Möglich ist das nur, da der Industriezweig ‚Windenergie an Land‘ in Deutschland leistungsfähig und investitionsfreudig ist“, sagte Kerstin Andreae.

Ausbau der Windenergie: Stabilität und Innovation gefragt

Der BDEW schlägt für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien ein zweistufiges Vorgehen vor, um die Investitionssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig Innovationen zu fördern.

Sicherstellung des EEG zum 1. Januar 2027

Bis spätestens Ende Juli 2026 soll ein beihilferechtskonformes EEG verabschiedet und der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Ziel ist ein rechtskonformes EEG ab dem 1. Januar 2027. Dabei wird ein Marktmengenmodell vorgeschlagen, bei dem eine feste Strommenge bei positiven Strompreisen über einen zweiseitigen Contract for Difference (CfD) vergütet wird. Bei negativen Preisen entfällt die Vergütung. Im Unterschied zur aktuellen gleitenden Marktprämie ist die Förderdauer von 20 Jahren nicht mehr relevant, was kurzfristig zu geringeren EEG-Fördersummen führen kann.

Tests und Praxiskonsultationen

Neue Modelle sollen eng mit der Energiewirtschaft abgestimmt und durch Pilotausschreibungen erprobt werden. Dies fördert Investitionssicherheit und eine gute Wirtschaftspolitik.

  • Verlässliche und rechtzeitige Rahmensetzung wichtig für Investoren
  • Innovationen sollen mithilfe von Praxistests bewertet werden

Weitere Informationen zum Ausbau der Windenergie finden Interessierte auf regionalupdate.de sowie auf der offiziellen Seite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de.

Nächste Schritte für den Bürger und die Energiewirtschaft

Die Ergebnisse der Windenergie Ausschreibung 2025 zeigen Fortschritte bei der Kostensenkung durch Wettbewerb. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies eine potenzielle Reduzierung der Förderkosten, was sich langfristig auf die Strompreise auswirken kann. Für die Energiewirtschaft sind verlässliche Rahmenbedingungen sowie Reformen wie das vorgeschlagene Marktmengenmodell entscheidend, um den Ausbau der Windenergie an Land voranzutreiben.

Die nächsten wichtigen Termine sind die Verabschiedung des EEG bis Juli 2026 und die geplanten Praxistests neuer Vergütungsmodelle, mit denen die Wettbewerbssituation bei Windenergie weiter verbessert werden soll.

Lesen Sie dazu mehr zum Thema auf regionalupdate.de und informieren Sie sich ausführlich bei der Bundesnetzagentur.

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