Berlin. Wer seine pkv beiträge steuer absetzen möchte, kann dies im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Vorsorgeaufwendungen tun. Dabei werden nur die Beiträge anerkannt, die der Basisabsicherung im Krankheitsfall entsprechen.
PKV Beiträge steuerlich nutzen
Die private Krankenversicherung (PKV) und Pflegepflichtversicherung bieten Versicherungsschutz, dessen Beiträge steuerlich berücksichtigt werden können. Wichtig ist hierbei, dass das Finanzamt zwischen Basisleistungen und Mehrleistungen unterscheidet. Beiträge für eine Basiskrankenversicherung – vergleichbar mit dem gesetzlichen Standard – werden als Sonderausgaben anerkannt. Zusätzliche Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Heilpraktikerrechnungen zählen nicht dazu und können nicht zum Steuervorteil führen.
Abzugsfähige Beiträge und deren Ermittlung
Die PKV-Unternehmen übernehmen die Berechnung der abzugsfähigen Beitragsanteile. Viele Versicherte zahlen höhere Prämien als die Basisabsicherung, weil ihr Versicherungsschutz Zusatzleistungen enthält. Um den steuerlich relevanten Betrag zu ermitteln, nutzen die Versicherer eine gesetzlich geregelte Berechnungsformel. Die ermittelten Werte werden digital an die Finanzverwaltung übermittelt und sind über das ELSTER-System für die Steuererklärung verfügbar.
Besondere Hinweise zur Steuererklärung
- Selbstbehalte oder Eigenbeteiligungen müssen nicht angegeben werden, da sie nur im Ausnahmefall als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können.
- Beitragsrückerstattungen der PKV mindern die absetzbaren Beiträge im jeweiligen Jahr und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
- Wenn die Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen nicht erreicht werden (1.900 Euro für Angestellte, 2.800 Euro für Selbstständige), können weitere Versicherungen wie Krankenzusatz- oder Pflegezusatzversicherungen ebenfalls berücksichtigt werden.
„Die meisten Privatversicherten müssen sich nicht selbst mit der Berechnung der abzugsfähigen Beiträge befassen, das übernehmen ihre Versicherer“, sagte Dominik Heck, Geschäftsführer des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V.
Weitere Informationen zur Steueranrechnung von PKV-Beiträgen sind auf dem Serviceportal privat-patienten.de zu finden.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Steuerliche Nutzung von PKV-Beiträgen in der Region
Auch privatversicherte Bürgerinnen und Bürger in der Region können ihre Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich geltend machen. Dies unterstützt insbesondere diejenigen mit hohen Versicherungsbeiträgen, etwa Selbstständige oder Beamte mit Beihilfeansprüchen. Für die Steuererklärung ist es wichtig, die vom Versicherer bereitgestellten Bescheinigungen über die abzugsfähigen Beiträge zu verwenden, die üblicherweise automatisch zur Verfügung gestellt werden.
Auf regionalupdate.de finden Leser praxisnahe Tipps zur Steuererklärung und weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung. Die aktuelle Handhabung und gesetzliche Grundlagen können sich ändern, weswegen Versicherte im Zweifel auch die Beratung durch Steuerfachleute in Anspruch nehmen können.
Weiterführende Hinweise liefert die offizielle Webseite des Bundesfinanzministeriums bundesfinanzministerium.de, wo Informationen zur Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen verfügbar sind.

