München. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt Tempo 30 auf der Landshuter Allee in München ein. Ziel der juristischen Auseinandersetzung ist die Wiedereinführung des Tempolimits, das aus dem geltenden Luftreinhalteplan rechtswidrig aufgehoben wurde.
Tempo 30 Klage Münchner: Rechtliche Auseinandersetzung um Umweltmaßnahme auf der Landshuter Allee
Die DUH erhebt zusammen mit betroffenen Anwohnern Klage gegen die Abschaffung der Geschwindigkeitsbegrenzung Tempo 30 auf der Landshuter Allee. Das Tempolimit war Teil der 9. Fortschreibung des Münchner Luftreinhalteplans, den die DUH vor Gericht durchgesetzt hatte. Es dient der Reduktion des gesundheitsschädlichen Stickstoffdioxids (NO2) sowie der Lärmbelastung. Die Stadt München hatte das Tempolimit ohne Beschluss des Stadtrats und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung aufgehoben, was nach Auffassung der Kläger rechtswidrig ist.
Rechtliche Grundlagen und Kritik der DUH
Laut Rechtsanwalt Remo Klinger sind Maßnahmen im Luftreinhalteplan bindend. Änderungen erfordern sowohl einen Stadtratsbeschluss als auch eine vorherige Öffentlichkeitsbeteiligung. Ein aktuelles Gutachten zur Luft- und Lärmsituation ohne das Tempolimit liegt nicht vor. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisiert den Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter scharf:
„Ein Oberbürgermeister muss in Deutschland Recht und Gesetz beachten und kann nicht ohne Stadtratsbeschluss und ohne Änderung des Luftreinhalteplans Tempo 30 auf der Landshuter Allee abschaffen. Diese Aktion ist ein reines Wahlkampfmanöver gegen Recht und Gesetz.“
Gesundheitsbelastungen und Lärmsituation auf der Landshuter Allee
Die Landshuter Allee gehört mit dauerhaft hohen NO2-Werten zu den belastetsten Messstellen Deutschlands. Die Europäische Umweltagentur (EEA) beziffert in München jährlich 655 vorzeitige Todesfälle durch NO2 und 1.264 durch Feinstaub. Die WHO warnt bereits bei NO2-Konzentrationen ab 10 µg/m³ vor Gesundheitsschäden, während in München praktisch das Vierfache gemessen wird. Auch der Verkehrslärm überschreitet die vom Bundesverfassungsgericht als zulässig erachteten Grenzwerte deutlich.
Erfahrungen der Anwohner auf der Landshuter Allee
Betroffene Anwohner wie Volker Becker-Battaglia und Markus Lades berichten von den negativen Auswirkungen der Aufhebung von Tempo 30. Becker-Battaglia leidet selbst an Asthma und verweist auf die gesundheitlichen Folgen von Luftverschmutzung und Lärm. Lades beklagt die negativen Entwicklungen für die Lebensqualität in einem Viertel, das seine Anwohner über Generationen kennt.
- Luftverschmutzung verursacht Erkrankungen wie Krebs, Herzbeschwerden und Schlaganfälle.
- Tempo 30 hatte nachweislich die Luftqualität und die Lärmbelastung verbessert.
- Die Aufhebung als Maßnahme erfolgte ohne rechtlich erforderliche Verfahren.
Beide Kläger fordern eine konsequente Überwachung und Durchsetzung des Tempolimits zum Schutz der Gesundheit der Einwohner.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Bedeutung der Tempo 30 Klage für München und geplante Schritte
Die juristische Auseinandersetzung um die Tempo-30-Regelung auf der Landshuter Allee hat erhebliche regionale Auswirkungen. München steht vor der Herausforderung, seine Luftreinhaltestrategien rechtskonform und wirksam umzusetzen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München wird zeigen, ob die Stadt die geltenden Luftreinhaltepläne beachten muss oder ob die Aufhebung des Tempolimits Bestand hat. Für die Anwohner ist dies eine Frage der Lebensqualität und Gesundheit.
Die Stadtverwaltung muss künftig genehmigte Maßnahmen transparent behandeln und die erforderlichen Beteiligungsprozesse einhalten. Die DUH kündigt an, ihre Position notfalls bis vor höhere Instanzen zu verteidigen. Bürgerinnen und Bürger können sich über geltende Luftreinhaltemaßnahmen auf der Internetseite der Stadt informieren sowie Hinweise zur Luftqualität bei der Europäischen Umweltagentur EEA einholen. Weitere Informationen zur Bürgerbeteiligung und Luftreinhalteplänen bietet regionalupdate.de.

