Kein Medizinalcannabis über Lieferando

Kein Medizinalcannabis über Lieferando

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Düsseldorf. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen eine unzulässige medizinisches Cannabis Werbung erwirkt. Das Gericht untersagte besonders die Bewerbung telemedizinischer Verschreibungen und eine konsumorientierte Darstellung gegenüber Endverbrauchern.

Klare Regeln jetzt: Rechtliche Grenzen der medizinisches Cannabis Werbung

Die Entscheidung des Landgerichts bezieht sich auf die Werbung eines Anbieters, der medizinisches Cannabis über Lieferdienste wie Lieferando anbot. Das Gericht hob hervor, dass telemedizinische Verschreibungen ohne persönlichen Arztkontakt sowie die Bewerbung mit Preisen, Sortenauswahl und Wirkversprechen nicht zulässig sind. Solche Werbeformen überschreiten die arzneimittel- und heilmittelrechtlichen Grenzen zum Schutz der Patienten.

Standpunkt der Apothekerkammer Nordrhein

Dr. Armin Hoffmann, Präsident der AKNR und Bundesapothekerkammer, betonte, dass medizinisches Cannabis als verschreibungspflichtiges Arzneimittel denselben strengen Regeln unterliegt wie andere Medikamente. Digitale Angebote dürften nicht dazu führen, dass die medizinische Behandlung und Abgabe von Arzneimitteln verharmlost werde.

„Medizinalcannabis ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und unterliegt denselben strengen Anforderungen wie andere Arzneimittel auch. Digitale Angebote dürfen nicht dazu führen, dass medizinische Behandlung und Arzneimittelabgabe bagatellisiert dargestellt werden“, sagte Dr. Hoffmann.

Auch Dr. Bettina Mecking, Geschäftsführerin der AKNR, kommentierte den Beschluss als deutliches Signal gegen eine unzulässige Vermarktung.

„Das Gericht stellt unmissverständlich klar: Medizinalcannabis darf – genauso wenig wie jedes andere Arzneimittel – nicht wie ein gewöhnliches Konsumgut beworben werden. Telemedizin ersetzt weder ärztliche Verantwortung noch pharmazeutische Sorgfalt“, so Dr. Mecking.

Forderungen an Politik und Aufsichtsbehörden

Die AKNR fordert eine konsequente Durchsetzung der bestehenden Vorgaben und die Schließung von Regelungslücken. Fehlende klare politische Rahmenbedingungen hätten zur Entstehung problematischer Geschäftsmodelle beigetragen. Medizinisches Cannabis müsse bundesweit einheitlich von Konsumware abgegrenzt und die Patientensicherheit sichergestellt werden.

Dr. Morton Douglas, Prozessvertreter der AKNR, fügte hinzu, dass europarechtliche Vorgaben eine Nachschärfung der nationalen Gesetzgebung erforderlich machten, um eine kindgerechte und verantwortungsvolle Vermarktung sicherzustellen. Die Gleichsetzung der Bestellung von medizinischem Cannabis mit einer Pizza widerspreche gesundheitspolitischen Zielen.

„Wenn gegenüber Jugendlichen und Heranwachsenden der Eindruck erweckt wird, die Bestellung von medizinischem Cannabis sei auch nichts anderes als die Bestellung einer Pizza, dann widerspricht das allen gesundheitspolitischen Zielen“, erklärte Douglas.

Darüber hinaus warnen die Apothekerkammer und ihre Vertreter davor, die heilberufliche Verantwortung durch digitale Bestellprozesse zu untergraben.

  • Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker sind keine Durchlaufstationen digitaler Bestellsysteme.
  • Die Organisation der Arzneimittelversorgung über Lieferplattformen gefährdet den Patientenschutz.

Weitere Informationen zum Thema Medizinalcannabis bietet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

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Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Konsequente Umsetzung für den Patientenschutz in Nordrhein

Die einstweilige Verfügung unterstreicht die regionalen Bemühungen, Arzneimittelwerbung streng zu kontrollieren und Patientenschutz zu gewährleisten. Für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein bedeutet dies, dass die sichere und verantwortungsvolle Versorgung mit medizinischem Cannabis weiterhin gewährleistet werden soll. Der Schutz vor irreführender und verharmlosender Werbung ist ein wichtiger Schritt, um die Behandlungspraxis und den Einsatz von Medizinalcannabis zu regulieren.

Zukünftige Änderungen im Medizinal-Cannabis-Gesetz, die durch die Apothekerkammer Nordrhein mit Nachdruck unterstützt werden, sollen zu einer verbesserten gesetzlichen Grundlage führen. Geplant sind klare Regelungen, die digitalen Anwendungen und Vermarktungsstrategien eine klare Grenze setzen und die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Apothekern und Patienten stärken.

Die AKNR wird die Entwicklungen weiter begleiten und setzt sich mit Nachdruck für eine fachgerechte Arzneimittelversorgung im digitalen Zeitalter ein. Termine für neue Gesetzgebungsverfahren sind noch offen, eine zügige Umsetzung wird jedoch als notwendig angesehen.

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