Präventionsleistungen für Pflegebedürftige weiter im Aufwärtstrend

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Berlin. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) berichtet über eine positive Entwicklung bei den Präventionsleistungen Pflegebedürftige 2024. Die Zahl der Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, die spezielle präventive zahnmedizinische Leistungen in Anspruch nehmen, ist erneut gestiegen.

Pflege und Prävention 2024

Die Nutzung von präventiven Maßnahmen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen nimmt weiter zu. Laut dem Bericht der KZBV, der dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgelegt wurde, erhielten im Jahr 2024 insgesamt 535.035 Patientinnen und Patienten spezielle Präventionsleistungen. Im Vergleich zum Vorjahr 2023 stieg diese Zahl um rund 83.000 Nutzer. Zu den Leistungen zählen die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung von Mundgesundheitsplänen, Aufklärung zur Mundgesundheit sowie die Entfernung harter Zahnbeläge.

Bedeutung für die Mundgesundheit

Diese kontinuierliche Steigerung unterstreicht die Wirksamkeit und Relevanz der auf diese Zielgruppe zugeschnittenen Angebote. Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, erklärt:

„Der seit Jahren kontinuierliche Aufwärtstrend bei der Inanspruchnahme der Präventionsleistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen zeigt, wie wichtig dieses Angebot für die Betroffenen ist.“

Die Ergebnisse bestätigen zudem die Erkenntnisse der Deutschen Mundgesundheitsstudie, die belegt, dass diese Maßnahmen die orale Gesundheit und damit die Lebensqualität nachhaltig verbessern können. Eine gute Mundgesundheit ist eng mit der allgemeinen Gesundheit verbunden und stellt besonders für vulnerable Gruppen einen bedeutenden Faktor dar.

Aufsuchende Versorgung in Pflegeeinrichtungen

Neben den Präventionsleistungen ist auch die aufsuchende Versorgung ein wichtiger Bestandteil der zahnmedizinischen Betreuung. Im Jahr 2024 verzeichnete die KZBV mehr als 1,1 Millionen Besuche bei patientennahen Betreuungssituationen, was einer Steigerung von 6,2 Prozent entspricht. Der Großteil dieser Besuche erfolgte in Pflegeeinrichtungen, die über Kooperationsverträge nach § 119b SGB V mit Zahnärzten zusammenarbeiten. Hier gab es 7.483 Verträge, die bundesweit 41,3 Prozent der Pflegeheime abdecken.

„Die hohe Inanspruchnahme dieser Leistungen vor dem Hintergrund eines rasant fortschreitenden demografischen Wandels zeigt aber auch, dass wir hier nicht stehen bleiben dürfen“, so Hendges.

Die KZBV fordert eine Erweiterung der Kooperationsverträge auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe, um auch Menschen mit Behinderungen, die nicht in Pflegeheimen leben, besser erreichen zu können.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Regionale Bedeutung und Ausblick

Auch für die regionale Gesundheitsversorgung ist der Ausbau der Präventionsleistungen Pflegebedürftige 2024 zentral. Gerade angesichts der demografischen Entwicklungen erhöht sich der Bedarf an spezialisierten zahnmedizinischen Angeboten für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Die bestehende Zusammenarbeit zwischen Pflegeeinrichtungen und Zahnärzten bietet einen Rahmen, der weiter ausgebaut werden kann, um die Mundgesundheit in der Bevölkerung nachhaltig zu stärken.

Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies eine verbesserte Versorgungssituation, die eine frühzeitige Erkennung und Behandlung oraler Erkrankungen ermöglicht. Zeitnah sind weitere Maßnahmen geplant, insbesondere die Ausweitung der aufsuchenden Betreuung auf weitere Wohn- und Betreuungsformen. Nähere Informationen dazu veröffentlicht die KZBV regelmäßig auf ihrer Website.

Weiterführende Informationen zum Thema finden sich auf regionalupdate.de sowie beim Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA.


Pflege und Prävention 2024

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