Beihilfen für Jugendgruppen im Landkreis Emsland 2026

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Freren. Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Freren und der Landkreis Emsland unterstützen auch 2026 Jugendgruppen durch finanzielle Beihilfen für Jugendwanderungen, -fahrten, -lager, internationale Begegnungen sowie die Ausbildung von Gruppenleitern. Die Beihilfen Jugendgruppen Emsland sollen so die außerschulische Bildungsarbeit fördern.

Jetzt Förderungen nutzen: Beihilfen Jugendgruppen Emsland

Förderberechtigte Jugendgruppen und Maßnahmen

Jugendgruppen, Jugendgemeinschaften und Jugendinitiativen mit bundes-, landes- oder örtlicher Anerkennung können finanzielle Zuschüsse erhalten. Voraussetzung ist eine Vereinbarung zur Ausschlussregelung vorbestrafter Personen gemäß § 72a SGB VIII mit dem örtlichen Jugendamt. Die geförderten Maßnahmen umfassen Ferien- oder Freizeitangebote, Jugendwanderungen, -fahrten und -lager sowie internationale Begegnungen.

Die geplanten Maßnahmen müssen mindestens zwei bis maximal 15 Tage dauern. Die Teilnehmer sollen zwischen 6 und 27 Jahren alt sein und mindestens zehn Personen umfassen. Sowohl Teilnehmende als auch Jugendleiter müssen ihren Wohnsitz im Landkreis Emsland haben. Antragsteller melden ihre Vorhaben schriftlich spätestens bis zum 1. April 2026 bei ihrer Gemeinde an.

Vorgaben für Jugendleiter und Zuschüsse

Die Leitung der Maßnahmen muss von volljährigen Jugendleiterinnen oder Jugendleitern mit gültiger Jugendleiter-Card (Juleica) oder pädagogischer Fachkraft übernommen werden. Nur so ist eine Förderung möglich. Für Inhaber einer gültigen Juleica kann ein erhöhter Zuschuss gewährt werden. Die Gültigkeit der Juleica sollte daher vor Antragstellung überprüft oder eine neue Karte beantragt werden.

Zudem fördert der Landkreis Emsland Lehrgänge zur Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern, wenn die Teilnehmer mindestens 15 Jahre alt sind und die Veranstaltungen von anerkannten Jugendbildungsstätten angeboten werden. Die Abrechnung der Zuschüsse erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme über die jeweilige Gemeinde oder direkt beim Landkreis.

„Die verantwortlichen Jugendleiterinnen und Jugendleiter sollten die Gültigkeit ihrer Juleica überprüfen bzw. eine neue Juleica beantragen“, heißt es aus der Samtgemeindeverwaltung Freren.

Antrags- und Abrechnungsverfahren

Die Beantragung erfolgt über die zuständigen Gemeinden, welche die Anträge an die Samtgemeindeverwaltung Freren weiterleiten. Für Maßnahmen mit Teilnehmern aus mindestens drei Samtgemeinden unterstützt der Landkreis Emsland die Förderung direkt. Die Richtlinien sowie die Formulare für Anmeldung und Abrechnung stehen auf der Internetseite der Samtgemeinde Freren zum Download bereit.

Kontakt zum Landkreis Emsland, Fachbereich Jugend, und weiteren Informationen sind über die Website des Landkreises unter www.emsland.de oder telefonisch erhältlich. Weitere Details zur Jugendleiter-Card finden Interessierte unter www.juleica.de.

Weiterführende Informationen und nächste Schritte

Jugendgruppen, die für 2026 eine Freizeitmaßnahme oder Bildungsangebote planen, sollten sich frühzeitig mit der Gemeinde in Verbindung setzen und alle erforderlichen Anträge fristgerecht bis zum 1. April 2026 einreichen. Die Förderung trägt dazu bei, die pädagogische Arbeit im Landkreis Emsland zu stärken und Jugendlichen vielfältige Erfahrungen außerhalb des schulischen Umfelds zu ermöglichen.

Weitere aktuelle regionale Nachrichten und Informationen zur Jugendarbeit finden Sie auf regionalupdate.de.

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