Berlin. Die steuerermäßigung haushaltsnahe dienstleistungen gilt auch für Handwerkerleistungen in einer unentgeltlich genutzten Wohnung. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil bestätigt.
Steuertrick für Wohnung: Steuerermäßigung haushaltsnahe dienstleistungen
Der Fall vor dem Bundesfinanzhof
Ein Steuerzahler nutzte eine Dachgeschosswohnung im Haus seiner Mutter als Nebenwohnsitz, ohne Mietvertrag. Als Reparaturen am Dach nötig wurden, beauftragte er Handwerker, zahlte und wollte die Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Sowohl die Finanzbehörden als auch das Finanzgericht verweigerten den Steuerabzug, weil sie eine Verpflichtung zur Sanierung ohne Mietvertrag verneinten. Der Fall landete vor dem BFH.
Entscheidung des BFH
Der BFH entschied, dass für den Steuerabzug ein „hauswirtschaftliches Leben“ im Haushalt ausreichend sei, unabhängig von einem Mietverhältnis oder wirtschaftlichem Eigentum. Das führe dazu, dass auch in unentgeltlich überlassenen Räumen ein Haushalt vorliege. Die Tatsache, dass die Mutter als Mitbewohnerin von der Dachreparatur profitiert, schließt den Abzug nicht aus.
„Der Steuerabzug müsse auch nicht deswegen versagt werden, weil die Mutter von der Dachsanierung als Mitbewohnerin in dem Haus profitiert habe“, erklärte der BFH.
Wichtige steuerliche Rahmenbedingungen
- Steuerlich können 20 Prozent der Aufwendungen für Handwerkerleistungen anerkannt werden.
- Maximalanrechnung: 1.200 Euro im Jahr.
- Der Abzug betrifft die Lohnkosten, nicht Materialkosten.
- Gilt auch bei unentgeltlicher Wohnungsnutzung.
Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung handwerkerlicher Leistungen finden Interessierte beispielsweise auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums bmi.bund.de.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Steuerermäßigung haushaltsnahe dienstleistungen für Betroffene in der Region
Für viele Bürgerinnen und Bürger in der Region ergeben sich durch das Urteil neue Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung, auch wenn sie Wohnungen ohne Mietvertrag nutzen. Die Anerkennung haushaltsnaher Dienstleistungen erleichtert die finanzielle Belastung bei notwendigen Handwerkerarbeiten, beispielsweise in Familien- oder Erbwohnungen. Steuerpflichtige sollten die Voraussetzungen prüfen und entsprechende Nachweise beim Finanzamt einreichen.
Der Bundesfinanzhof hat mit diesem Urteil die Rechtssicherheit für zahlreiche Steuerzahler verbessert. Es wird empfohlen, sich bei Bedarf professionell beraten zu lassen, um die steuerliche Entlastung optimal zu nutzen. Auf regionalupdate.de finden Sie dazu weitere praktische Tipps und aktuelle Infos rund ums Thema Steuern.