Es ging um eine unentgeltlich genutzte Wohnung im Elternhaus / Aufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können steuerlich mit 20 Prozent (höchstens 1.200 Euro im Jahr) beim Fiskus geltend gemacht werden. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch dann, wenn eine Wohnung unentgeltlich genutzt wird. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 23/21) / Der Fall: Ein Steuerzahler nutzte die Dachgeschosswohnung im Haus seiner Mutter als Nebenwohnsitz. Als Dachreparaturen fällig wurden, gab er diese in Auftrag, bezahlte sie und beantragte eine Anerkennung der Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistung. Fiskus und Finanzgericht verweigerten dies mit der Begründung, ohne förmlichen Mietvertrag habe gar keine Verpflichtung bestanden, das Dach zu sanieren. Der Fall ging bis vor die höchste fachgerichtliche Instanz.
Das Urteil: Der BFH ging näher auf die Definition eines "Haushalts" ein. Dazu müsse sich ein "hauswirtschaftliches Leben" des Steuerzahlers entfalten. Aber es sei nicht erforderlich, dass der Nutzer wirtschaftlicher (Mit-)Eigentümer oder Mieter sei. Auch in unentgeltlich überlassenen Räumlichkeiten könne man einen Haushalt führen. Der Steuerabzug müsse auch nicht deswegen versagt werden, weil die Mutter von der Dachsanierung als Mitbewohnerin in dem Haus profitiert habe. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.

Steuerermäßigung für unentgeltlich genutzte Wohnung bestätigt

Berlin. Die steuerermäßigung haushaltsnahe dienstleistungen gilt auch für Handwerkerleistungen in einer unentgeltlich genutzten Wohnung. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil bestätigt.

Steuertrick für Wohnung: Steuerermäßigung haushaltsnahe dienstleistungen

Der Fall vor dem Bundesfinanzhof

Ein Steuerzahler nutzte eine Dachgeschosswohnung im Haus seiner Mutter als Nebenwohnsitz, ohne Mietvertrag. Als Reparaturen am Dach nötig wurden, beauftragte er Handwerker, zahlte und wollte die Lohnkosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Sowohl die Finanzbehörden als auch das Finanzgericht verweigerten den Steuerabzug, weil sie eine Verpflichtung zur Sanierung ohne Mietvertrag verneinten. Der Fall landete vor dem BFH.

Entscheidung des BFH

Der BFH entschied, dass für den Steuerabzug ein „hauswirtschaftliches Leben“ im Haushalt ausreichend sei, unabhängig von einem Mietverhältnis oder wirtschaftlichem Eigentum. Das führe dazu, dass auch in unentgeltlich überlassenen Räumen ein Haushalt vorliege. Die Tatsache, dass die Mutter als Mitbewohnerin von der Dachreparatur profitiert, schließt den Abzug nicht aus.

„Der Steuerabzug müsse auch nicht deswegen versagt werden, weil die Mutter von der Dachsanierung als Mitbewohnerin in dem Haus profitiert habe“, erklärte der BFH.

Wichtige steuerliche Rahmenbedingungen

  • Steuerlich können 20 Prozent der Aufwendungen für Handwerkerleistungen anerkannt werden.
  • Maximalanrechnung: 1.200 Euro im Jahr.
  • Der Abzug betrifft die Lohnkosten, nicht Materialkosten.
  • Gilt auch bei unentgeltlicher Wohnungsnutzung.

Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung handwerkerlicher Leistungen finden Interessierte beispielsweise auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums bmi.bund.de.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Steuerermäßigung haushaltsnahe dienstleistungen für Betroffene in der Region

Für viele Bürgerinnen und Bürger in der Region ergeben sich durch das Urteil neue Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung, auch wenn sie Wohnungen ohne Mietvertrag nutzen. Die Anerkennung haushaltsnaher Dienstleistungen erleichtert die finanzielle Belastung bei notwendigen Handwerkerarbeiten, beispielsweise in Familien- oder Erbwohnungen. Steuerpflichtige sollten die Voraussetzungen prüfen und entsprechende Nachweise beim Finanzamt einreichen.

Der Bundesfinanzhof hat mit diesem Urteil die Rechtssicherheit für zahlreiche Steuerzahler verbessert. Es wird empfohlen, sich bei Bedarf professionell beraten zu lassen, um die steuerliche Entlastung optimal zu nutzen. Auf regionalupdate.de finden Sie dazu weitere praktische Tipps und aktuelle Infos rund ums Thema Steuern.

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