Teilsperrung am Wesertunnel wegen Streik am 4. und 5. Februar

Bremen. Am 4. und 5. Februar kommt es aufgrund eines Streikaufrufs der Gewerkschaften VDStra und ver.di zu Einschränkungen im Straßenverkehr und Winterdienst im Bereich des Wesertunnels und der Region Stade. Die Teilsperrung des Wesertunnels auf der B437 führt zu einer Fahrstreifenreduzierung bei begrenzter Geschwindigkeit.

Streik mit Auswirkungen

Der Wesertunnel im Zuge der B437 wird an den beiden Streiktagen jeweils nur mit einem Fahrstreifen pro Richtung bei einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h befahrbar sein. Die Sperrung erfolgt nicht durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), sondern aufgrund des Streikaufrufs von deren Bediensteten. Verkehrsteilnehmer müssen mit Behinderungen rechnen und werden zur Vorsicht aufgefordert.

Regionale Einschränkungen im Straßenbetriebsdienst

Der Straßenbetriebsdienst im Geschäftsbereich Stade ist ebenfalls von den Arbeitsniederlegungen betroffen. Hier kann es zu Einschränkungen beim Winterdienst sowie im Betrieb der Schwingeklappbrücke kommen. Diese wird nur im Notfall für Einsatzfahrzeuge bedient. Verzögerungen beim Streuen und Räumen der Straßen sind möglich.

Winterdienst in Zeiten des Streiks

Die NLStBV betreut landesweit circa 16.200 Kilometer an Straßen und zusätzlich etwa 9.200 Kilometer Radwege im Winter. Dabei sorgt sie für die Griffigkeit der Straßen und nutzt zu diesem Zweck größere Mengen Streusalz und andere Mittel. In der Vergangenheit schwankte der Verbrauch deutlich von etwa 44.000 Tonnen in milden Wintern bis zu 145.000 Tonnen im extrem kalten Winter 2012/13. Während des Streiks übernimmt der Winterdienst teilweise Fremdfirmen, dennoch sind wetterbedingte oder streikbedingte Verzögerungen nicht auszuschließen.

  • Streikzeitraum: 4. bis 5. Februar, 0 Uhr bis 24 Uhr
  • Wesertunnel B437: Teilsperrung mit einem Fahrstreifen je Richtung, 60 km/h Begrenzung
  • Hunteklappbrücke B212: bleibt geöffnet
  • Schwingeklappbrücke im Bereich Stade: Betrieb nur im Notfall
  • Mögliche Einschränkungen im Winterdienst mit Verzögerungen

„Die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden ausdrücklich gebeten, vorsichtig und umsichtig zu fahren“, so die NLStBV.

Weitere Details zum Straßenverkehr im Winter bietet die NLStBV auf ihrer Webseite. Informationen zu öffentlichen Dienststreiks finden sich bei ver.di. Mehr regionale Nachrichten zum Thema Verkehr und Mobilität lesen Sie auf regionalupdate.de.

Nächste Schritte und Hinweise für Verkehrsteilnehmer

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr informiert, dass der Streik von Mitternacht am 4. Februar bis Mitternacht am 6. Februar dauert. Verkehrsteilnehmer sollten in diesem Zeitraum besonders vorsichtig sein und längere Fahrzeiten einplanen. Die Hunteklappbrücke der B212 bleibt uneingeschränkt geöffnet, was eine alternative Verbindung bietet. Der Winterdienst ist nur eingeschränkt aktiv, was bei winterlichen Straßenverhältnissen zu beachten ist.

Weitere aktuelle Meldungen und Empfehlungen erhalten Sie regelmäßig auf regionalupdate.de. Für offizielle Informationen zur Verkehrslage und zu Streiks siehe die Website der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

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