Geflügelstall mit Hühnern

Vogelgrippe-Ausbruch in Grafschaft Bentheim bestätigt

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Nordhorn. In der niederländischen Gemeinde Coevorden wurde am 31. Januar 2026 ein Ausbruch der Vogelgrippe in einem Legehennenbetrieb bestätigt. Dieser Fall hat Auswirkungen auf die benachbarte Grafschaft Bentheim, in der nun umfangreiche Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gelten. Der Fokus liegt auf dem Vogelgrippe Ausbruch Grafschaft Bentheim.

Vogelgrippe sorgt für Maßnahmen: Ausbruch in Coevorden beeinflusst Grafschaft Bentheim

Infektionsschutz durch Zonenregelungen

Um die weitere Ausbreitung der hochansteckenden Vogelgrippe zu verhindern, haben die niederländischen Behörden einen betroffenen Legehennenbetrieb mit 15.000 Tieren in Dalen, Gemeinde Coevorden, komplett getötet. Zudem wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern rund um den Betrieb eingerichtet. Diese Überwachungszone reicht bis in die Samtgemeinde Emlichheim der Grafschaft Bentheim hinein.

Auswirkungen auf Grafschafter Geflügelhaltungen

Auf Grafschafter Gebiet liegen innerhalb der Überwachungszone 18 geflügelhaltende Betriebe mit etwa 480.000 Tieren. Für diese Betriebe gelten nun strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem ein Verbot der Teilausstallung von Geflügel, das Verbot jeglicher Transporte von lebendem Geflügel sowie Eiern und anderen Erzeugnissen. Außerdem wurde die Einhaltung umfangreicher Desinfektions- und Hygienemaßnahmen vorgeschrieben. Die Allgemeinverfügung trat am 3. Februar 2026 in Kraft und kann auf der Website des Landkreises Grafschaft Bentheim eingesehen werden.

„Die Biosicherheitsmaßnahmen auf den Betrieben müssen unbedingt eingehalten werden“, betont das Veterinäramt des Landkreises, das in den kommenden Wochen stichprobenartige Untersuchungen der Geflügelhaltungen durchführen wird.

Aktuelle Lage in der Grafschaft Bentheim

Bisher liegen in der Grafschaft Bentheim keine Hinweise auf neue Fälle der Vogelgrippe vor. Nach einem Ausbruch auf drei Betrieben in der Gemeinde Wietmarschen im November 2025 hat sich die Lage zwar entspannt, eine Entwarnung kann jedoch noch nicht gegeben werden. Aus diesem Grund bleibt die Stallpflicht für alle gewerblichen und privaten Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren im gesamten Landkreis weiterhin bestehen.

Früherkennung und Kontaktmöglichkeiten

Geflügelhalter werden angehalten, Auffälligkeiten wie eine verminderte Futter- oder Wasseraufnahme, vermehrte Todesfälle oder andere klinische Symptome bei ihren Tieren umgehend dem Veterinäramt zu melden. Dadurch soll ein schneller Schutz vor weiteren Ausbrüchen gewährleistet werden.

Für weitere Informationen steht die Pressestelle des Landkreises Grafschaft Bentheim unter grafschaft-bentheim.de zur Verfügung. Ergänzend empfehlen wir Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts zum Thema Vogelgrippe: FLI – Geflügelpest.

Ausblick auf weitere Schritte zur Eindämmung des Vogelgrippe Ausbruchs in der Grafschaft Bentheim

Der Landkreis Grafschaft Bentheim wird die Situation weiterhin engmaschig überwachen und in den nächsten Wochen Kontrolluntersuchungen durchführen. Die strengen Schutzmaßnahmen bleiben bestehen, bis eine Entwarnung erteilt werden kann. Geflügelhalter sind aufgefordert, die vorgegebenen Hygienemaßnahmen konsequent umzusetzen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Die Behörden empfehlen zudem, akut auftretende Verdachtsfälle unverzüglich zu melden, um schnell reagieren zu können. Weitere Informationen und aktuelle Updates zum Thema werden auf der Website des Landkreises veröffentlicht.

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