Niedersachsen. Die aktuelle BGG Reform Barrierefreiheit wird von der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und der Leiterin des Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit als unzureichend kritisiert. Trotz wichtiger Neuerungen bleibt die Reform weit hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück.
Barrierefreiheit jetzt verbessern: Kritik an der BGG Reform Barrierefreiheit
Die Bundesregierung verfolgt mit der Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) das Ziel, mehr Barrierefreiheit und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu schaffen. So umfasst der Gesetzentwurf etwa die Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache sowie Regelungen zur Assistenzhund-Zertifizierung. Dennoch fehlt es laut Experten aus Niedersachsen an verbindlichen Vorgaben, insbesondere im privaten Sektor.
Fehlende Verpflichtung für Unternehmen
Das Gesetz sieht das Recht auf angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen gegenüber Anbietern von Gütern und Dienstleistungen vor. Verbindliche Maßnahmen zur baulichen Barrierefreiheit, beispielsweise in Arztpraxen oder anderen privaten Einrichtungen, sind jedoch nicht vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt vorwiegend auf individuelle Nachfrage und Einzelfallbasis. Der UN-Fachausschuss wies im Jahr 2023 auf diese Defizite hin und forderte Nachbesserungen.
„In diesem hochsensiblen persönlichen Bereich sollten sich alle Menschen die Fachärztin oder den Facharzt, den sie konsultieren, selbstbestimmt aussuchen können und nicht abhängig sein von den wenigen Angeboten, die barrierefrei vorhanden sind“, sagte Dr. Isabel Rink, Leiterin des Landeskompetenzzentrums für Barrierefreiheit.
Auswirkungen auf die Gesellschaft in Niedersachsen
Annetraud Grote, Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, weist darauf hin, dass nicht nur die rund 8,8 Prozent der Bevölkerung mit Schwerbehinderung in Niedersachsen von einer besseren Barrierefreiheit profitieren würden. Die rund 8,2 Millionen Einwohner des Bundeslandes sind Teil einer alternden Gesellschaft, die zunehmend auf barrierefreie Produkte und Dienstleistungen angewiesen ist, um selbstständig leben zu können.
„Wir sind eine stark alternde Gesellschaft und schon deshalb auf barrierefreie Produkte, Dienstleistungen und Services angewiesen, weil viele von uns möglichst bis ins hohe Alter selbstbestimmt und ohne die Hilfe Dritter im eigenen Heim verbleiben wollen“, so Grote.
Ausblick auf weitere Entwicklungen zur BGG Reform Barrierefreiheit
Die Landesbeauftragte und das Landeskompetenzzentrum fordern, dass der Bundestag den Gesetzesentwurf überarbeitet und die Privatwirtschaft stärker zu Barrierefreiheit verpflichtet. Verbindliche und rechtlich belastbare Regelungen seien notwendig, um echte Teilhabe zu gewährleisten. Derzeit bleibt die BGG-Reform hinter diesen Erwartungen zurück.
Eine weiterführende Information zur Thematik bietet das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Wer sich für weitere Artikel zum Thema Barrierefreiheit in Deutschland interessiert, findet auf regionalupdate.de zusätzliche Berichte zur gesellschaftlichen Teilhabe und Gesetzesänderungen im Sozialbereich.

